Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Verbüßung der Reststrafe des verurteilten NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wohlleben wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, da er mitverantwortlich dafür ist, dass neun Menschen aus rassistischen Motiven getötet wurden. Dass er seine 10-jährige Haftstrafe nie vollumfänglich absitzen musste, war für viele, insbesondere Angehörige der NSU-Opfer, unerträglich. Absehbar war auch, dass es keinerlei Distanzierung von der mörderischen, neonazistischen Ideologie durch Wohlleben geben wird. Wie prognostiziert wurde er in lange aktive, ihn ideologisch unterstützende Neonazi-Netzwerke nach seiner Haftentlassung aufgenommen. Ob ehemalige Akteure des ‚Thüringer Heimatschutzes‘ (THS) oder von ehemaligen THS’lern aufgebaute Strukturen wie ‚Turonen‘ sowie die völkische ‚Artgemeinschaft‘ – die Kameraden unterstützten den Rechtsterroristen während und nach dem Prozess.“
König-Preuss weist darauf hin, dass Wohlleben auch in das aktuell laufende Ermittlungsverfahren gegen die ‚Turonen‘ verwickelt ist, da auch an ihn Gelder geflossen sein sollen. Die Abgeordnete erklärt: „Im Bekennervideo des NSU heißt es am Anfang: ‚Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz Taten statt Worte‘. Wohlleben ist – auch ausgehend von den Ergebnissen der beiden Thüringer Untersuchungsausschüsse – als Teil dieses Netzwerkes zu betrachten, das bis heute nicht vollumfänglich aufgeklärt ist.“
Die Abgeordnete weiter: „Die in den 90er Jahren aufgebauten Neonazi-Strukturen funktionieren bis ins Heute, vertreten weiterhin rassistische, antisemitische und neonazistische Positionen mit allen dazugehörigen Konsequenzen. Die Entscheidung des BGH stärkt nicht nur die Position der Opferangehörigen, sondern auch die Einschätzung, ‚dass Wohlleben weiterhin unauffällig fremde Gewalttaten der extrem rechten Szene unterstützen könnte‘, sehr realistisch. König-Preuss abschließend: „Von daher ist es nur konsequent, dass er die Reststrafe absitzen muss, da er als ideologisch fest verankerter Nazi, der für mehrere Morde aus rassistischen Motiven mit verantwortlich ist, schlicht keine Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit vorweisen kann.“