Verfahrenseinstellung gegen NSU-Helfer – Kein Schlussstrich, weitere Aufklärung nötig

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung, dass die Bundesanwaltschaft die -Verfahren gegen Max Florian B., Thomas S. (heißt heute anders), Mandy S. und Jan W. und Matthias D. nach 170 (2) StPO mangels Tatverdachts eingestellt hat, erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE in beiden Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen: „In den vergangenen Jahren wurde suggeriert, dass die Bundesanwaltschaft an der weiteren Aufarbeitung des NSU-Komplexes arbeitet und dass insbesondere das den rechtsterroristischen NSU unterstützende Netzwerk weiter aufgehellt wird. Allen, die sich intensiver mit dem NSU-Komplex beschäftigten, war klar, dass hinter den weiter laufenden offenen Verfahren der Bundesanwaltschaft keine wirklich konsequente Ermittlungsarbeit steckte. Die Einstellung ist also nur eine logische Folge des bisherigen Umgangs und der inkonsequenten Ermittlungen seit mehr als zehn Jahren.“

Sowohl aus Arbeit der Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern als auch aus der der Nebenklage und antifaschistischen Gruppen, wie bspw. , wurde für alle offensichtlich, dass der NSU nicht nur aus dem Kerntrio und den weiteren im NSU-Prozess Verurteilten bestand, sondern ein Netzwerk von Kameraden war, das bis heute nicht abschließend aufgeklärt ist.

König-Preuss abschließend: „Das Netzwerk des NSU weiter aufzuklären, den NSU-Komplex möglichst komplett zu erhellen, ist nun vor allem eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Um dies mit zu unterstützen, haben wir in Thüringen die Errichtung eines NSU-Archivs beschlossen, mit dem es auch künftig möglich sein soll, die Akten zur Aufarbeitung und weiteren Aufklärung zu nutzen. Möglichst umfassende Aufarbeitung und Aufklärung sind eine Voraussetzung dafür, dass rassistische und rechte Taten wie die des ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ verhindert werden können. Wir ziehen keinen Schlussstrich.“

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