Am letzten Montag im Monat gibt es im Haskala eine inhaltliche Austauschrunde zu Themen, die uns in Saalfeld und Thüringen betreffen.
Aufgrund der hohen Inzidienzen und Hospitalisierungsraten finden dieses Jahr im Haskala keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Veranstaltung zum NSU und Saalfeld wird daher auf das kommende Jahr verschoben.
Am 29. November um 18 Uhr wollen wir uns , zehn Jahre nach der Selbstenttarnung der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ am 4. November, mit den Verbindungen des „NSU“ nach Saalfeld und in den Landkreis beschäftigen. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt war einer der organisatorischen Schwerpunkte des „Thüringer Heimatschutzes“, der Struktur, aus dem „NSU“ hervorging. Wir wollen mit Katharina König-Preuss darüber reden, welche Rolle Saalfeld und die Region für die Entstehung des „NSU“ hatte, welche Verbindung der „NSU“ nach Saalfeld hatte und wie dem NSU nahestehende Nazis heute in der Region aktiv sind.
Aufgrund der Pandemielage sind Hygienemaßnahmen erforderlich: Die Veranstaltung wird als „2G+“-Veranstaltung durchgeführt, das bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder in den letzten sechs Monaten Genesene zu den Veranstaltungen Zutritt haben (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), und zudem ein tagesaktuelles Zertifikat eines negativen Schnelltestergebnisses vorgelegt werden muss. Alternativ zum Schnelltestzertifikat kann vor Ort ein Schnelltest durchgeführt werden, den ihr entweder mitbringen könnt oder der von uns zur Verfügung gestellt wird. Abseits der Sitzplätze besteht im Haskala Maskenpflicht, packt also eine medizinische Maske/FFP2-Maske ein. Achtet bitte auch auf kurzfristige Ankündigungen zu pandemiebedingten Änderungen.
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind von der Veranstaltung Personen ausgeschlossen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstalter_Innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen, sollte es zu Störungen der Veranstaltung kommen.