Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ungeeignet und verfassungsrechtlich problematisch

In der Sitzung des Bundesrats soll heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Regelungen über die an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 entschieden werden. Dazu erklärt Steffen Dittes, Innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Das Gesetz soll bisher verfassungswidrige Regelungen zur Bestandsdatenabfrage aus dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der , das vom Bundespräsidenten deshalb nicht unterzeichnet wurde, reparieren. Tatsächlich ist es jedoch nicht geeignet, eine in Übereinstimmung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stehende Rechtslage herzustellen.“

Die Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss, ergänzt: „Das Gesetz leistet aber auch keinen adäquaten Beitrag, rechtssicher gegen extrem rechte Aktivitäten im vorzugehen. Nach den Anschlägen auf Walter Lübcke, in Halle und Hanau schafft es das Gesetz nicht, verloren gegangenes Vertrauen aufzubauen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn unter dem Vorwand der notwendigen Bekämpfung extrem rechter Einstellungen Grund- und Bürgerrechte beschnitten werden. Sich einerseits gegen Rechtsextremismus zu wehren, heißt andererseits auch, mit der selben Entschlossenheit Grund- und Freiheitsrechte vor deren Aushöhlung zu verteidigen.“

„Die geplanten Eingriffe sind extrem grundrechtsbeschränkend“, erklärt Steffen Dittes, „es geht immerhin um die vertrauliche Kommunikation von Menschen. Doch statt die durchgehende Kritik im Rahmen der Anhörung ernst zu nehmen, peitschte die Große Koalition den Gesetzentwurf in Windeseile durch den Bundestag. Mit dem Gesetz gefährdet die große Koalition im Bund das Vertrauen in die Integrität von IT-Systemen, zum Beispiel durch den geplanten grenzenlosen Zugriff auf Passwörter von Anbietern wie Facebook, eBay und WhatsApp und das Kommunikationsverhalten von Menschen. Sie forciert aber auch das Misstrauen in Sicherheitsbehörden, die Zugriff auf eben jene Daten erhalten sollen.“

Dittes kritisiert zudem den Versuch, mit dem Gesetz die durch die Hintertür einzuführen. Obwohl der Europäische Gerichtshofs feststellte, dass Anbieter zur IP-Speicherung nur zum „Schutz der nationalen Sicherheit, Bekämpfung schwerer Kriminalität und Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit“ abgefragt werden dürften, erlaube der Gesetzentwurf der Bundesregierung diese bei sämtlichen Straftaten sowie bei Rechtsgütern von hervorgehobenem Gewicht statt nur bei Rechtsgütern von erheblichem oder gar überragendem Gewicht. Selbst die Internetdienstleister werden verpflichtet zu prüfen, ob ein konkreter Straftatverdacht vorliegt und die Daten und Inhalte- und IP-Adressen in eine Verdachtsdatenbank des geben.

„Mit den Regelungen im Gesetz wird weit über das verfassungsrechtlich zulässige Ziel hinausgeschossen. Das Gesetz legt es regelrecht darauf an, dass die Bestandsdatenauskunft erneut wegen seines verfassungswidrigen Charakters vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert“, so Dittes. Die beiden Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE begrüßen es, dass der Freistaat Thüringen dem vorliegenden Gesetz im Bundesrat seine Zustimmung verweigert.

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