Nach einem Online-Bericht der Zeitung DIE WELT vom 21. November 2019 (externer Link) führt der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen die extrem rechte Gruppe „Wolfsbrigade“. Bei einer Durchsuchung Ende Juli 2019 in mehreren Ländern wurden nach dem Waffengesetz verbotene sowie waffenähnliche Gegenstände aufgefunden. Im oben genannten Online-Bericht heißt es weiterhin: „Das Ermittlungsverfahren, das der Generalbundesanwalt (GBA) bereits im August 2018 von der Staatsanwaltschaft Gera übernommen hatte, richtet sich gegen sechs Beschuldigte aus den Ländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.“ Zudem teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit, dass „die Gruppierung in den vergangenen zwei Jahren bereits sechs Mal Thema im ‚Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und -terrorismus‘ (GETZ-R) war.“ Laut Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die genannte Kleine Anfrage propagiere die Gruppe zur Umsetzung ihrer politischen Ziele die Anwendung von Gewalt und stelle das Gewaltmonopol des Staates infrage.
Katharina König-Preuss wollte daher von der Landesregierung wissen, seit wann die Staatanwaltschaft Gera ermittelt und worin diese Zuständigkeit begründet war und warum das Verfahren an den Generalsbundesanwalt übergeben wurde. Die Antwort der Landesregierung findet sich hier: PDF.