PM vom 12.03.2020: VS-Beobachtung des extrem rechten Flügels der AfD

DIE LINKE zur VS-Beobachtung des extrem rechten Flügels der

„Dass das Bundesamt für den (BfV) den sogenannten ‚Flügel‘ der AfD um Björn Höcke zum Beobachtungsobjekt erklärt, ist für alle keine Überraschung, die bereits seit Jahren auf die unverkennbare extrem rechte und damit demokratie- und verfassungsfeindliche Ausrichtung hingewiesen haben. Dass auch der Thüringer Landesverband der AfD durch das Thüringer Amt für Verfassungsschutz (AfV) zum Verdachtsfall erklärt wird, ist ebenso wenig verblüffend, sind hier die personellen und politischen Verzahnungen zum ‚Flügel‘ offenkundig und unternahm doch die AfD seit 2015 schon keinen Versuch mehr, ihre extrem rechte Ideologie zu verbergen“, erklären die Landtagsabgeordneten Steffen Dittes und Katharina-König Preuss der Linksfraktion.

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, sagt: „An der politischen Bewertung der AfD ändert sich für DIE LINKE an der erfolgten Einordnung durch die Verfassungsschutzämter nichts. Damit ändert sich auch nichts an der politischen Herausforderung, die Auseinandersetzung mit der AfD weiter als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaft, Wirtschaft und staatlichen wie nicht-staatlichen Institutionen zu verstehen. Aufgabe ist ja nicht die Charakterisierung einer Partei, sondern die Zurückdrängung von demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft, die in Wechselwirkung mit dem Auftreten der AfD, deren Erstarken erst ermöglicht haben.“

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion: „Die AfD ist nicht nur parlamentarischer Arm von Neonazis. Sie ist von einer rassistischen und faschistischen Agenda geprägt und dominiert, die nicht nur beim ‚Flügel‘ endet. Das ist auch ohne Verfassungsschutz inzwischen hinlänglich belegt. Die AfD trägt eine Mitverantwortung an der menschenfeindlichen Stimmungsmache und dem Transport dieser Ideologie, die auch in den Mordtaten an Walter Lübcke sowie in Halle und Kassel mündete. Über sechs Jahre lang haben bereits Journalisten, Antifaschisten und Wissenschaftler entsprechende extrem rechte Verzahnungen mit der AfD dokumentiert und deutlich effektiver als Frühwarnsystem agiert.“

Dittes weiter: „Für diejenigen, für die bereits vorliegende wissenschaftliche Analysen zum verfassungsfeindlichen Charakter der AfD nicht ausreichende Grundlage für eine strikte Abgrenzung gegenüber der AfD waren und stattdessen auf das Fehlen einer staatlichen und damit hoheitlichen Feststellung des Charakters der AfD verwiesen haben, sollte nun kein Zweifel mehr bestehen. Mit der jetzt vorliegenden hoheitlichen Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes werden zunächst nachrichtendienstliche Befugnisse für die Verfassungsschutzbehörden eröffnet. Darüber hinausgehende rechtliche Konsequenzen zu prüfen, liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden.“

König-Preuss: „Wer sich als Beamter, z. B. als Polizeibeamter oder als Lehrer, in der Thüringer AfD und dem rechtsextremen Flügel engagiert, der soll für sein Handeln auch Verantwortung übernehmen und Beamten- und Dienstrecht durch die Behörden konsequent Anwendung finden. Getroffene Maßnahmen müssen dabei gesetzlich begründet und rechtsstaatlich durch Gerichte überprüfbar sein.“

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