Als „weiteren Ausdruck autoritärer Überwachungsgläubigkeit“ bezeichnet Katharina König-Preuss, Sprecherin für Netzpolitik und Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, den Gesetzesentwurf „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“. Der Bundesrat berät am Freitag, 15. März, auf Bestreben von Nordrhein-Westfalen und Hessen einen solchen Entwurf, der jede internetbasierte Leistung unter Strafe stellt, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt ist und die dazu dienen kann, das Begehen von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern.
König-Preuss erläutert: „Unter dem Vorwand, strafbare Handlungen unterbinden zu wollen, besteht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Gefahr, dass völlig legitime Angebote mit Strafe bedroht werden. Ersichtlich wird, dass sich der Gesetzentwurf nicht auf ganz konkrete Gefahren bezieht, sondern dazu dienen kann, die Möglichkeiten zur Nutzung von Anonymisierungsinfrastruktur weiter einzuschränken. Dieser Gesetzentwurf ist abzulehnen, hier sollte Thüringen nicht zustimmen.“
Natürlich sei es im Interesse aller, strafbare Handlungen zu verfolgen, die mögliche Illegalisierung von Anonymisierungsinfrastruktur sei hierzu jedoch der falsche Weg: „In der Begründung versteckt ist, dass der Gesetzentwurf sich auch gegen die Infrastruktur des TOR-Netzwerkes und ähnlicher Dienste richten kann. Dabei wird unterstellt, dass es sich bei den Anbietern von Diensten in solchen Netzwerken um nicht legal Agierende handelt, was faktisch falsch ist und von digitaler Unkenntnis der Initiatoren des Gesetzentwurfs zeugt. Die ungenaue Formulierung im Text des Gesetzentwurf sowie der Begründung machen es darüber hinaus möglich, ganz grundlegende Dienste der Anonymisierung, wie zum Beispiel anonyme Messenger, ganz unter Strafe zu stellen. Das ist nicht hinnehmbar.“
Die LINKE-Abgeordnete unterstreicht: „Die Möglichkeit, anonym kommunizieren zu können, gehört zu den wichtigen Errungenschaften der Demokratie. Die dazu nötige Infrastruktur zu illegalisieren, ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Statt, wie oft behauptet, einen rechtsfreien Raum zu haben, überfrachtet die Gesellschaft das Internet geradezu mit zusätzlichen Straftatbeständen, die es in der analogen Welt nie geben würde. Wenn dieser Gesetzentwurf Zustimmung erhalten sollte, erwarte ich, dass in Zukunft auch Waffenhersteller bestraft werden, wenn mit ihren Waffen Menschen getötet werden. Ebenso müsste dann der Besitz von Feldwegen, Hinterhöfen und schlicht jeglichen sonstigen Orten, an denen strafbare Handlungen begangen werden können, unter Strafe gestellt werden“, meint Katharina König-Preuss.