„Dass sämtliche Anzuhörende die für den Bereich Arbeitsmarkt vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen unterstützen, belegt, wie gut die Kommission gearbeitet hat“, so das Fazit der LINKEN Kommissionsmitglieder Christian Schaft, Katharina König-Preuss und Sabine Berninger zur gestrigen Anhörung der Enquetekommssion Rassismus. Angehört wurden VertreterInnen verschiedener arbeitsmarktpolitischer Akteure in Thüringen: des IQ-Netzwerks, das in Trägerschaft des Bildungswerkes der Thüringer Wirtschaft e.V. die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationshintergrund koordiniert, des Instituts für Soziologie der FSU Jena, des Projektes Faire Mobilität beim DGB Bildungswerk Thüringen und des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement.
Melanie Pohner vom Projekt „Faire Mobilität“ betonte die Vorbildwirkung für private ArbeitgeberInnen, die der Freistaat Thüringen als Arbeitgeber hinsichtlich interkultureller Öffnung ausstrahlen müsse. Gegen diskriminierende Einstellungspraxis seien anonyme Bewerbungsverfahren ein probates Mittel. Beschwerdemöglichkeiten für von Diskriminierung Betroffene gebe es zu wenige, manchmal seien diese auch nicht Teil der Lösung, z.B. wenn vorgetragene Beschwerden und Probleme nicht ernst genommen würden. Zudem brauche es niedrigschwelligere Stellen als die Betriebe und Beschwerdestellen selbst, die den (potentiell) Betroffenen Basisinformationen (über ihre Rechte, Beratungs- und Hilfsangebote etc.) böten.
Dana Wunderlich vom IQ-Netzwerk fokussierte insbesondere auf das Bundesanerkennungsgesetz. Eine Studie belege, dass die Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen erheblich zum Abbau von Diskriminierungen beiträgt. Hier müssten die zuständigen Ministerien noch aktiver koordinierend wirken, Beratung dazu müsse verbessert und Hürden gesenkt werden.
Die Vertreterin des Instituts für Bildung und Sozialmanagement, Christiane Götze, bekräftigte vor allem die Empfehlung zu Modulen der Fachkräftequalifizierung an berufsbildenden Schulen: Lehrkräfte fühlten sich häufig als EinzelkämpferInnen und benötigten diese Unterstützung.
Prof. Dr. Klaus Dörre (FSU Jena) appellierte, Antidiskriminierungspolitik setze „nicht die Ursachen für Verletzungen außer Kraft.“ und dürfe nicht den Anschein von „Bevorzugungspolitik“ erwecken. „Antidiskriminierungspolitik muss nachvollziehbar für alle erklärt und begründet werden.“ und Teil einer (Gleichstellungs-)Politik für alle sein. Sie könne sonst entgegengesetzte Wirkung entfalten.
In insgesamt 11 Punkten haben die Koalitionsfraktionen Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik formuliert, darunter auch Kriterien zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Stärkung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors und die Förderung von Empowerment für Betroffene durch zivilgesellschaftliche Träger.
Erleichtert zeigten sich die Abgeordneten, dass es nach Intervention durch #r2g gelungen sei auch im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern der CDU, einen eindeutig rassistisch „argumentierenden“ Anzuhörenden wieder auszuladen. „Für Rassisten darf die Kommission kein Podium bieten.“
Die nächste öffentliche Anhörung zu Vorschlägen der Enquetekommission Rassismus wird am 15. Januar stattfinden, vorgesehen sind dann die Themenbereiche Justiz und öffentliche Verwaltung.