Zur aktuellen Diskussion über die Änderung der Altersfreigabe für Dienste wie Whatsapp, erklärt Katharina König-Preuss, netz- und datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Anhebung der Altersfreigabe für die Nutzung von sozialen Medien auf 16 Jahre löst kaum ein Problem, schafft aber viele neue.“
Die Abgeordnete weiter: „Der verantwortungsvolle Umgang mit sozialen Medien und Messengern muss eingeübt und erlernt werden. Dies gilt jedoch nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern vielfach auch für deren Eltern und andere Erwachsene. Deshalb behebt eine Anhebung der derzeit gültigen Altersbegrenzung nicht die grundsätzlichen Probleme, die insbesondere Whatsapp, aber auch alle ähnlichen Dienste im Hinblick auf den Datenschutz haben. Wichtig wäre vielmehr eine weitgehende Transparenz darüber, welche Daten eigentlich von dem Dienst verarbeitet und an wen weitergegeben werden. Die Möglichkeit, bestimmte Weitergaben effektiv zu unterbinden und Daten auch wirklich löschen zu können, wären aus datenschutzpolitischer Sicht wichtigere Maßnahmen.“
In der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGV Art. 8), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft sein wird, ist geregelt, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines Kindes dann rechtmäßig ist, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ist dies nicht der Fall, das Kind also jünger, ist zwingend eine Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung notwendig. Die Anbieter solcher Dienste müssen demnach technische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass eine solche Einwilligung der Eltern tatsächlich vorliegt oder das entsprechende Alter bereits erreicht ist. Diese Regelung kann in den einzelnen Staaten der EU auf ein Mindestalter von dreizehn Jahren herabgesetzt werden. Eine solche Regelung fehlt in Deutschland bisher.
„Abzuwarten ist, wie hier der zuständige Gesetzgeber für Deutschland eine Regelung findet, die nicht an der gelebten Wirklichkeit vorbeigeht. Völlig offen ist etwa, wie eine technische Umsetzung zur Überprüfung des Alters und einer eventuellen Zustimmung der Eltern aussehen soll. Letzten Endes könnte es darauf hinauslaufen, dass mehr Daten gesammelt werden müssten. Kommen etwa Verifizierungssysteme auf Basis von Personalausweisnummern zur Anwendung, so würde dies bedeuten, dass diese auch an jeden Betreiber von Online-Diensten weitergegeben werden müssen. Das entspricht nicht dem Anliegen, Daten zu schützen“, meint Katharina König-Preuss abschließend.