Im Thüringer Landtag wurde heute ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ eingebracht, debattiert und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien verwiesen. Dazu äußert Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion:
„Auch im Jahr 2018 ist Antisemitismus Teil der deutschen Wirklichkeit und zieht sich quer durch die Gesellschaft. Im vergangenen Jahr wurden durch die Polizei bundesweit 1453 antisemitische Delikte erfasst, im Durchschnitt vier Straftaten pro Tag. Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungsformen ist wandelbar und manchmal nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Es ist daher wichtig, dass der Thüringer Landtag nun in die gemeinsame Diskussion tritt, um den verschiedenen antisemitischen Erscheinungsformen konsequent entgegentreten zu können.“
König-Preuss weiter: „Es ist notwendig, bei der Analyse des Antisemitismus sowohl die unterschiedlichen Formen als auch die dazugehörigen Akteure in den Blick zu nehmen: antisemitische Positionen von Neonazis und der AfD, deren Thüringer Fraktionsvorsitzender Höcke mit einer geschichtsrevisionistischen ‚Denkmal der Schande‘-Rede auch über die Grenzen der Republik bekannt wurde, antisemitische Einstellungen in der deutschen Mehrheitsbevölkerung, die jährlich bspw. vom Thüringen Monitor festgestellt werden, aber auch muslimischer Antisemitismus, Antisemitismus von links und weitere Facetten.“
„Egal ob Schändungen von jüdischen Friedhöfen, judenfeindliche Schmierereien, Holocaustleugnung, Beleidigungen und körperliche Gewalt gegenüber Jüdinnen und Juden, die Verwendung von ‚Jude‘ als Schimpfwort oder auch sekundärer Antisemitismus, das alles sind reale Probleme, denen wir begegnen müssen und wollen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dem hoffentlich auch die entsprechenden Maßnahmen folgen, wenn sich die demokratischen Fraktionen gemeinsam verständigen und mit dem Antrag ein eindeutiges Signal aussenden“, so die Abgeordnete.
In ihrer Rede wies König-Preuss u.a. darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen wegen des Singens des so genannten „U-Bahn-Liedes“ eingestellt hatte, da – so u.a. in der Begründung aufgeführt – „Das Wort Auschwitz (…) im Sinne einer Metapher nicht wesentlich anders verwendet werden (würde) als das Wort ‚Waterloo‘, das als sinnbildliche Bezeichnung für eine vernichtende Niederlage geläufig ist.“
„Wenn ein Staatsanwalt keine Volksverhetzung oder Billigung nationalsozialistischer Gewalttaten im Singen des U-Bahn-Liedes erkennen will, damit antisemitische Motivation negiert und derartige Äußerungen in der Konsequenz normalisiert, dann sind auch Justizbehörden gefordert, diesem entgegenzusteuern“, so König-Preuss. Der gemeinsame Antrag beinhalte logischerweise u.a. auch eine Forderung nach einer spezifischeren Erfassung antisemitischer Straftaten sowie Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Behörden zu Einordnung antisemitischer Straftaten.