Bei einem Polizeieinsatz der bayrischen Spezialkräfte wurden vier Polizisten durch einen um sich schießenden Reichsbürger verletzt, ein Beamter ist heute Morgen verstorben. Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, drückt im Namen ihrer Fraktion ihr Beileid und Mitgefühl den Angehörigen, Freunden und Bekannten des verstorbenen Polizisten aus.
Die Abgeordnete erklärt: „Reichsbürger, die das deutsche Rechtssystem nicht anerkennen, aggressiv die Auffassung vertreten, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbestehe und legal über Waffen verfügen, sind eine tickende Zeitbombe. Wir müssen in Thüringen erneut Möglichkeiten einer Entwaffnung der hier lebenden Reichsbürger prüfen, bei denen den Behörden der Besitz von Schusswaffen bekannt ist.“
Unter den so genannten Reichsbürgern gibt es viele Neonazis mit ideologischen Verbindungen zur extrem rechten Szene und revisionistischen Weltbild. Katharina König verweist auf mehrere Reichsbürger im neonazistischen Thügida-Organisationsteam. Auf eine Anfrage der Abgeordneten hat die Landesregierung 2013 erklärt, dass von den „Reichsbürgern“, die in Thüringen aktiv sind, neun über eine Waffenbesitzkarte und acht auch über eine entsprechende Schusswaffe verfügen. Nachdem Mitarbeiter des Altenburger Landratsamtes zwei Reichsbürgern ihre Schusswaffen entzogen hatten, urteilte das Verwaltungsgericht Gera im September 2015, dass die Reichsbürger ihre Waffen behalten können: „Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung rechtfertigen allein noch nicht die Prognose, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die hinsichtlich seiner Rechtstreue Zweifel aufkommen lassen“ (Urteil: 2 K 525/14 Ge).
Dazu Katharina König: „Wir haben erhebliche Zweifel an einem ‚verantwortungsbewussten Umgang‘ mit Schusswaffen durch Reichsbürger, denn das schließt sich für uns durch den ‚Kampf für das deutsche Reich‘ bereits aus. Nach dem Vorfall in Bayern sollte noch einmal intensiv die waffenrechtliche Erlaubnis von Reichsbürgern in Thüringen überprüft werden, damit auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte die Erlaubnis zum Gebrauch und damit auch die Schusswaffe selbst entzogen werden kann.“
Der Vorfall in Bayern hätte genauso in Thüringen oder jedem anderen Bundesland auch passieren können. König weiter: „Ebenso muss der Schutz von Mitarbeitern aus Landratsämtern, die für Kontrollen über die waffenrechtliche Erlaubnis bei Reichsbürgern zuständig sind, erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu werden wir mit dem Innenministerium Kontakt aufnehmen.“