Angesichts der Sorgen des Landesdatenschutzbeauftragten, mit dem aktuellen Personalbestand seine Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können, sobald die europäische Datenschutzgrundverordnung kommt (EU-DSGVO), äußert sich Katharina König, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Mit einer Anwendung der Verordnung ist nach dem Inkrafttreten voraussichtlich im Juni oder Juli 2018 zu rechnen. Wir sind uns bewusst, dass sich daraus ergebende neue Aufgaben auch eine Mehrbelastung des Datenschutzbeauftragten bedeuten, daher wird die personelle Ausstattung im Zuge der Beratungen für den Landeshaushalt 2018/2019 auf jeden Fall Thema sein.“
Am 21. April 2016 soll die Verordnung beim EU-Ministerrat abgestimmt werden, wenn sie dann Zustimmung durch das Europäische Parlament erfährt und 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft tritt, kann sie 24 Monate später angewendet werden, erläutert die Abgeordnete. „Spätestens wenn das EU-Parlament grünes Licht gibt, wird sich auch der Thüringer Datenschutzbeirat intensiv damit beschäftigen, wo ebenfalls die personelle und inhaltliche Ausstattung Thema sein werden“, so König weiter.
„Die neue Datenschutzverordnung bringt weitreichende Neuregelungen mit sich. Insbesondere das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ und die Möglichkeit, Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen (‚Portabilität‘), werden auch die Zahl von Anfragen an den Datenschutzbeauftragten erhöhen. Wir werden uns selbstverständlich dafür einsetzen, dass der Beauftragte auch mit diesen neuen Herausforderungen handlungsfähig bleibt und damit weiterhin die kompetente Anlaufstelle für alle Fragen des Datenschutzes in Thüringen ist“, betont König abschließend.