Vielleicht wäre es sinnvoller im März 2016 beim Bundesverfassungsgericht über ein Verbot des Verfassungsschutzes zu diskutieren. Auch das Bundesamt gibt sich redlich Mühe, Belege zu liefern, die eine „akute Gefahr für die demokratische Grundordnung“ begründen. Interview mit BfV-Chef Maaßen: http://www.mdr.de/mdr-info/podcast/beste/audio1348356.html Mehr Infos gibt’s bei twitter unter dem Hashtag #machwasduimmerwolltest.