Bundesverfassungsgericht eröffnet Verfahren: NPD-Verbot würde Neonazi-Strukturen enorm schwächen

npdlasterDie Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag begrüßt die Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, betont: „Ein hoffentlich erfolgreiches NPD-Verbot ändert allerdings nichts an konkreten Bedrohungen, rassistischen Ausschreitungen und zunehmenden neonazistischen Aktivitäten.“ Die Abgeordnete weist darauf hin, dass es längst diverse Ersatzstrukturen gibt, welche massiv von NPD-Mitgliedern genutzt oder gar durch diese gegründet seien. Im Falle eines erfolgreichen Verbotes dürfe es nicht passieren, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen Neonazis, Rassismus und Antisemitismus nachlasse oder dieser nicht mehr die entsprechende Unterstützung erfahre. Unabhängig von der grundsätzlichen Debatte über Parteiverbote sei ein NPD-Verbot angesichts der strukturellen und organisatorischen Verankerung der NPD insbesondere in den neuen Bundesländern und der darüber erfolgenden Finanzierung von Nazi-Strukturen aus öffentlichen Mitteln eine begrüßenswerte Entwicklung, weil mit einem erfolgreichen Verbot eine enorme Schwächung bestehender Netzwerke von Neonazis einhergehe, so König. Am Beispiel Thüringens verweist König beispielhaft auf das ehemalige „Braune Haus“ in Jena, welches durch den mutmaßlichen NSU-Unterstützer und NPD-Funktionär Ralf Wohlleben zu einem der entscheidenden Neonazi-Zentren in Ostdeutschland ausgebaut worden war. Weiterlesen:
Der gemeinsame Antrag aller Bundesländer für das NPD-Verbotsverfahren befindet sich in der entscheidenden Phase, nach entsprechenden Nachlieferungen aus den Bundesländern zu V-Leuten innerhalb der NPD und Prüfung der Akten habe das Bundesverfassungsgericht nun die mündliche Verhandlung angesetzt.

König erklärt, dass es nicht wie in 2003 erneut zu einem Scheitern aufgrund weiterer V-Leute in NPD-Strukturen kommen dürfe und weist darauf hin, dass hier die Bundesländer gefragt seien, ihren gemeinsamen Antrag auch mit entsprechender Unterstützung des Verfahrens in Form von transparenter Akteneinsicht für die Richter nachzukommen. Die tägliche Auseinandersetzung mit rassistischen, antisemitischen und neonazistischen Einstellungen bleibe unabhängig von einem NPD-Verbot die Herausforderung für die offene Gesellschaft, so die Abgeordnete abschließend.

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