Neuanfang im internationalen Datenschutz nötig

crypto„Mit dieser Entscheidung ist der Weg frei für einen grundlegenden datenschutzpolitischen Neuanfang in den Beziehungen zwischen den USA und Europa“, kommentiert Katharina König, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der das so genannte Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hat.

König erklärt: „Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind nicht, wie in dem Abkommen angenommen wird, in den Vereinigten Staaten ebenso gut wie in der Europäischen Union, deshalb ist die Entscheidung, dass das Abkommen ungültig ist, völlig richtig. Doch drei Dinge sind nun wichtig: Erstens, dass die Datenschutz-Bestimmungen in der Europäischen Union endlich in einer starken, an den Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten orientierten Grundverordnung verankert werden. Zweitens, dass die momentanen Verstöße gegen die europäischen Datenschutzbestimmungen durch die Daten sammelnden Firmen ordnungsgemäß verfolgt werden. Und drittens, dass nicht neue Abkommen, wie TTIP und ähnliche, an die Stelle des Safe-Harbor-Abkommens treten und damit die europäischen Datenschutzprinzipien aushöhlen oder umgehen.“

Die Safe-Harbor-Vereinbarung war eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Unternehmen ermöglichen sollte, personenbezogene Daten aus Europa zur Verarbeitung und Nutzung in die USA zu übermitteln. Ein wichtiger Punkt war dabei die Zusicherung, dass die Bestimmungen der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht verletzt werden. „Die Einhaltung dieser Klausel durch die über 5000 Firmen, die an Safe Harbor beteiligt sind, ist zu Recht immer wieder angezweifelt worden. Eine Aufsicht darüber gab es aber von europäischer Seite nicht“, kritisiert die Abgeordnete. Das jetzt erfolgte Urteil bestätigt die Möglichkeit, dass die jeweiligen Datenschutzbehörden der europäischen Länder diese Aufsicht in die eigene Hand nehmen können. König meint: „Das Gericht stärkt mit diesem erwartbaren Urteil die Datenschutzrechte der Menschen in Europa und die Möglichkeit, diese Rechte, die durch die Europäische Kommission beschnitten wurden, effektiv durchzusetzen.“

„Nicht nur haben sich die amerikanischen Firmen, wie Facebook, Google und so weiter, damit unerlaubte wirtschaftliche Vorteile gegenüber den europäischen Firmen verschafft, die sich an die hiesigen Vorgaben gehalten haben. Menschen sind hier auch um ihnen zustehende Rechte an ihren Daten betrogen worden. Das muss, so weit es noch möglich ist, verfolgt werden“, betont die Datenschutzpolitikerin. Umfangreich seien die zu erwartenden Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht, etwa nicht eingehaltene Speicherfristen, unerlaubte Weitergabe an Dritte und nicht erfolgte Löschung und Herausgabe auf Verlangen der Kunden. Ergänzend fügt Katharina König an: „Hinzu kommt noch die umfangreiche Weiterleitung der europäischen Daten an die amerikanischen Geheimdienste, was mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof stellt ausdrücklich fest, dass solche Regelungen, die es Behörden erlauben, generell auf alle übermittelten Daten zuzugreifen, das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens in seinem Wesen verletzen. Die Wahrung des Datenschutzes ist damit als Grundrechtsschutz anzusehen.“

Die Landespolitikerin abschließend: „Es ist nun wichtig, schnell die richtigen Lehren daraus zu ziehen. Denn es nützt nichts, wenn das Gericht heute eine Entscheidung der Kommission kippt und morgen das Gleiche in TTIP wieder festgeschrieben wird. Ein Neuanfang im internationalen Datenschutz ist jetzt möglich und nötig.“

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