„Die Schaffung einer obersten Bundesbehörde des Beauftragten für Datenschutz, welche unabhängig vom Innenministerium agiert, ist ein Schritt in die richtige Richtung und daher durchaus zu begrüßen“, kommentiert die Sprecherin für Datenschutz und Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König, die heute vom Bundesrat abgesegnete Gesetzesnovelle zur Bundesdatenschutzaufsicht. Die Abgeordnete stellt jedoch fest: „Leider bleiben die Veränderungen im Datenschutz bereits bei diesem Mindestmaß stehen, welches von der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben ist und schon seit langem hätte umgesetzt werden müssen.“
„Auch in der neuen Fassung schränkt das Gesetz in bestimmten Belangen die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten weiterhin ein. Die Anforderung, sich mit der Bundesregierung in bestimmten Belangen ins Einvernehmen zu setzen, steht einer effektiven, unabhängigen Kontrolle der Ministerien und Behörden durch die Datenschutzaufsicht entgegen“, kritisiert König. Mit Verweis auf einen Änderungsvorschlag der Bundestagsfraktion ihrer Partei, der hier Abhilfe geschaffen hätte, meint die LINKE-Politikerin, dass „insbesondere im Kontext der Geheimdienst-Skandale gerade die Einschränkungen von Aussagegenehmigungen als sehr bedenklich erscheinen.“
„Die Gelegenheit wäre jetzt auch günstig gewesen, andere notwendige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz vorzunehmen. Zum Beispiel sollte dringend die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Datenschutzbeauftragte seine Beanstandungen etwa mittels Ordnungswidrigkeits- und sogar Strafverfahren auch effektiv durchsetzen kann“, erklärt König weiter. Auch eine nachhaltige Anpassung der Ausstattung der Bundesdatenschutzbehörde an die steigenden Anforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung sei „nicht wirklich zu erkennen“.
„In Thüringen sind diese Probleme im Datenschutzgesetz erkannt und wir werden in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass der Landesbeauftragte hier den gewachsenen und schnell wachsenden Aufgaben auch zukünftig nachkommen kann“, erklärt die Datenschutzpolitikerin mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE in Thüringen abschließend.