Zur Anti-Extremismusklausel bei Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank erklärt Katharina König, Sprecherin der Linksfraktion für Antifaschismus: „Bekenntniszwang und Gesinnungsschnüffelei sind keine geeigneten Mittel, um die Vergabe von Fördermitteln an Neonazis und demokratiefeindliche Organisationen zu unterbinden.“ Selbstverständlich sei es notwendig, die Förderung der wirtschaftlichen Betätigung von Neonazis – etwa als Betreiber von Versandhandel –, die mit Szene-Kleidung oder einschlägiger Musik rechte Ideologien verbreiten und stärken helfen, zu unterbinden. Es stehe dem Staat jedoch nicht an, „Antragsteller unter Generalverdacht zu stellen und aufgrund von mit intransparenten Kriterien erstellten Listen von Organisationen und Parteien zur Abgabe politischer Bekenntnisse zu zwingen“, so die Abgeordnete weiter. Weiterlesen:
Katharina König betont zudem: „Bedenklich wird es insbesondere, wenn dabei auch noch die Abgabe von Erklärungen in Bezug auf Dritte, wie sämtliche Gesellschafter oder gar Angestellte, verlangt wird. Dadurch werden Privatpersonen genötigt, die politischen Präferenzen und Überzeugungen der eigenen Mitarbeiter und Kollegen auszuforschen. Das ist ein Unding.“
Statt Bekenntniszwang sei es besser, auf Sensibilisierung und Aufklärung in allen Bereichen zu setzen, insbesondere auch bei den Institutionen, wie Aufbaubank oder GfAW. Oftmals seien zivilgesellschaftlichen Akteuren die Betreiber einschlägiger neonazistischer Unternehmen längst bekannt. „Ein genauer Blick auf den Antrag und eine enge Zusammenarbeit mit der demokratischen Öffentlichkeit vermögen, besser vor einer staatlichen Förderung nazistischer Unternehmen zu schützen, als leere und erzwungene Erklärungen“, so König abschließend.