Zur heutigen Vorstellung der Ermittlungsgruppe „Internetkriminalität“ bei der Thüringer Polizei durch den Innenminister, erklärt Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion und Mitglied im Innenausschuss: „Angesichts der schlechten Aufklärungsquote, die die Thüringer Polizei im Bereich der Computerkriminalität aufweist, ist die Bildung einer Schwerpunktermittlungsgruppe durchaus sinnvoll, sie kommt nur viel zu spät.“ „Mit der Präsentation zwei Wochen vor der Wahl soll offensichtlich ein fleißiges Agieren zur Schau gestellt werden, welches aber eigentlich ein jahrelanges Versäumnis offenlegt“, so König. Dass noch immer nicht alle 19 Stellen der Gruppe besetzt sind, bestätigt diese Vermutung. „Die noch offenen Stellen schnellstens zu besetzen, wird nur möglich sein, wenn auch entsprechende Gehälter für Fachpersonal gezahlt werden können“, betont die Abgeordnete, die jedoch ihre Zweifel hat angesichts der Besoldungspraxis von Polizisten.
Ergänzend sei festzustellen, dass die Einrichtung einer solchen Gruppe von weiteren Maßnahmen flankiert werden müsse. Die Netzpolitikerin erläutert: „Es reicht nicht, jedem Polizisten der Einheit mit einen Computer mit Internetanschluss zu versorgen. Die technisch adäquate Ausstattung ist das mindeste, die notwendige Aus- und Weiterbildung für die fachspezifischen Aufgaben darf aber ebenso wenig vernachlässigt werden. Die Polizeiarbeit im Internet unterscheidet sich maßgeblich von der Arbeit auf der Straße.“
Eine Absage erteilt die Abgeordnete aber dem Ausbau von Polizeibefugnissen: „Wenn mit dem Hinweis auf schlechte Ermittlungsquoten und hohe Dunkelziffern argumentiert wird, dass die Polizei größere Befugnisse zur Bekämpfung von Internetkriminalität benötigt, geht das an der Sache vorbei. Schon jetzt besitzt die Polizei in Thüringen Befugnisse, die aus unserer Sicht nicht einer bürgerrechtsorientierten Polizei entsprechen und zu grundgesetzlich verankerten Rechten im Widerspruch stehen.“ König verweist auf das erst kürzlich verabschiedete und von vielen Seiten kritisierte Polizeiaufgabengesetz. „Gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten könnten auch ohne Grundrechtseingriffe erfolgreich Internetkriminalität aufklären.“
Dass nun im Zusammenhang mit der neuen Ermittlungsgruppe erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert wird und gar Staatstrojaner im Gespräch sind, „zeigt erneut“, so König, „wie wenig Grundrechtsbewusstsein und Achtung der Privatsphäre bei den Verantwortlichen verankert ist. Die Einführung einer anlasslosen Totalüberwachung führt zu einem Überwachungsstaat. Dies gilt es, bereits in den Anfängen zu verhindern.“