Immer wieder verweisen Thüringer Behörden zum Auffinden von Formularen und Vordrucken auf den Internetdienstleister “Google” als erste Anlaufstelle, wie zum Beispiel auch das Finanzamt Gera in offiziellen Schreiben an seine Klienten. “Google” ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches in Europa unter das schwache irländische Datenschutzrecht fällt und dessen Haupteinnahmequelle aus der Auswertung und Vermarktung von Nutzerdaten besteht. Neben “Google” gibt es andere, aus Datenschutzperspektive zum Teil weniger bedenkliche, Suchmaschinen im Internet. Eine leichte Auffindbarkeit von Formularen innerhalb des Internetauftritts der Thüringer Behörden würde einen Verweis auf Suchmaschinen vermutlich ganz überflüssig machen. Katharina König fragt deswegen mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung und erkundigt sich nach der Einbindung von “Google” bei Thüringer Behördenschreiben und ob man das System nicht vereinfachen könnte (in dem man zum Beispiel Formulare nach dem Schema thueringen.de/formular123 ablegt). Die Antwort ist mittlerweile eingetroffen und kann hier heruntergeladen werden. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Formulare nicht über eine einheitliche Url abrufbar geschalten werden müsste, ein Formularserver schon bestehe. Nach der Anfrage wurden die Bediensteten zum konkreten Fall angewiesen, „ihren individuellen Textbaustein nicht mehr zu verwenden“. Download hier: DS 5/7657.