Mit einer Kleinen Anfrage hatten wir wegen zahlreichen Verbindungen zwischen Neonazi-Szene und Drogenhandel versucht am 13. Februar 2013 das Thema weiter zu beleuchten. Hintergrund war insbesondere die Verurteilung des Betreibers vom Neonazi-Versand „Ansgar Aryan“ mit gleichnamiger Modemarke in Oberhof zu einer langen Haftstrafe wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese Informationen gelangen durch eine Anfrage im Oktober 2012 in die Öffentlichkeit. Die Klage des verurteilten Neonazis mit Blick auf Persönlichkeitsrechte wurde vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht stattgegeben, so dass die Landesregierung fortan nun die Beantwortung nahezu aller Fragen mit Blick auf bekannte Vorstrafen einschlägiger Neonazis ablehnt. Die Anfrage zum Drogenhandel in der Thüringer Neonazi-Szene könne die Landesregierung auch nicht beantworten, da „persönliche politische Einstellungen von Tatverdächtigen (…) nur registriert [werden], sofern diese für das begangene Delikt tatauslösend waren“, was laut Landesregierung bei BTM-Delikten nicht anzunehmen sei. Die Antwort enthält demnach auch nur ein paar formale Ausführungen. Download hier: DS 5/7831.