Jährlich rund um den 13. Februar kommt es in Dresden zu größeren Aufmärschen der rechten Szene anlässlich des Gedenkens zur Bombardierung der Stadt. Auch auf dem Heidefriedhof konnten Neonazis in in der Vergangenheit Seite an Seite mit bürgerlichen Parteien und Verbänden ihre Kränze ablegen, ein Teil auf dem Friedhof selbst ist zentraler Bestandteil des „Opfermythos Dresden“. Bei den jährlichen Ritualen wird zum Teil die deutsche Schuld an Vernichtungskrieg und Holocaust immer wieder auch von bürgerlichen Kreisen geleugnet bzw. relativiert. Im Gedenken reiht sich die Stadt mit Stelen auf dem Friedhof selbst mit Orten der industriellen Vernichtung wie beispielsweise Auschwitz ein, siehe auch hier. Die Dresdner Gedenkkultur rückt deswegen seit mehreren Jahren in den Fokus von Antifaschist_innen, welche ihre Kritik auf verschiedene Art und Weise artikulieren. 2012 entrollten vier Menschen am Rande einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt auf dem Heidefriedhof ein Transparent (siehe links). Die Stadt Dresden empfand die Kritik an ihrem Trauerritual offenbar als Angriff und forderte 150€ Bußgeld wegen „Belästigung der Allgemeinheit“. Ein Thüringer Antifaschist klagte dagegen durch alle Instanzen, bis ihm letztendlich das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (5. August 2014) recht gab und feststellte: “ Die Zusammenkunft auf dem Heidefriedhof und das Entrollen des Transparents fallen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG.“ Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verbindlich sind und Gesetzeskraft haben kann man das Urteil auch als Einladung für die Proteste zum 13. Februar 2015 auf dem Heidefriedhof verstehen 😉 Die vollständige Mitteilung des BVerfG zum Urteil kann hier heruntergeladen werden: Download.