In den Untersuchungsausschüssen 5/1 (NSU & Behördenversagen) und 5/2 (V-Mann Trinkaus) des Thüringer Landtags ließen sich wiederholt als Zeugen geladene Mitarbeiter des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) von Anwälten bei ihren Zeugenaussagen im Ausschuss begleiten. Ein Anwalt, der in den Medien wiederholt als „Promianwalt*“ (u. a. „Es begann mit Glatteis“, in: Der Spiegel, 19. Juli 1999) bezeichnet wurde, vertrat mehrere Mitarbeiter des TLfV in beiden Ausschüssen. Der Anwalt hatte offenbar Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten des Verfassungsschutzes. Auftritte von ihm sind u.a. in den Haskala-Tickern zu den Erfurter NSU-Untersuchungs-ausschüssen mit sächsischen Geheimdienstlern am
9.12.2013 sowie am
13.1.2013 protokolliert. Mit einer Kleinen Anfrage hakte Katharina König bei der Landesregierung u.a. zur Finanzierung des Anwaltes nach. Diese hat mittlerweile geantwortet und gibt an, dass der Thüringer Verfassungsschutz in zwei Fällen ingesamt 7.041,25 Euro Anwaltskosten gezahlt in einem weiteren eine Deckungszusage in Höhe von 3000 erteilt hat. Daß heißt, dass der Thüringer Steuerzahler um bisher rund 10.000 € erleichertet wurde, damit in den Ausschüssen, in denen das Zusammenwirken von Neonazis, V-Leuten und Staat untersucht und aufgeklärt werden soll, neben drei Geheimdienstlern ein Beistand saß, damit diese im Zweifelsfall nicht alles aussagen. Der Innenminister schreibt, dass die Übernahme der Kosten des Rechtsbeistands – anteilig oder vollständig sich „mangels ausdrücklicher Rechtsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebe“. Aus Sicht der Abgeordneten ist diese Auslegung der Fürsorgepflicht rechtswidrig, die Linksfraktion wird dies juristisch prüfen lassen. Download der Anfrage-Antwort hier:
In der TLZ vom 16.3.2014 gibt es auch einen Artikel unter dem Titel „Verfassungsschutz: Warum Thüringer Steuerzahler die Anwaltskosten für Zeugen zahlen“ dazu. Siehe hier.
Die Anfrage gibt es hier als PDF zum Download: KA3652. Die Antwort wie hier im Fotoformat wird derzeit erst im Landtag als PDF erstellt und ist dann später bei uns herunterladbar.
* Rechtsanwalt Dr. Butz Peters. Er war parallel zur heißen Fahndungsphase nach dem NSU-Trio rund 4 Jahre Moderator von „Aktenzeichen XY“. Seit Auffliegen des Jenaer Neonazi-Trios war er auch Rechtsbeistand des ehm. sächsischen Verfassungsschutz-Chefs Reinhard Boos vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Sachsen. Nach diversen Publikationen zur RAF hat er im Jahr 2012 auch das Buch „Untersuchungsausschussrecht in Ländern und Bund“ herausgegeben und wurde in der Vergangenheit bereits von der Innenministerkonferenz und vom Bund Deutscher Kriminalbeamter ausgezeichnet.
Youtube-Ausschnitt zum Ende von Peters XY-Karriere beim ZDF im Jahr 2001: