Mit Blick auf das Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung, die nach Ansicht des EU-Generalanwalts Cruz Villalón gegen die Grundrechtecharta der EU verstößt, erklärt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Ein erster richtiger Schritt seitens der EU ist erfolgt, leider fehlen jedoch weiterhin die konsequente Delegitimation der und ein entschiedenes Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Ich hoffe, hier wird das Gericht in seiner Entscheidung weiter gehen.“
Das Gutachten halte zwar fest, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig sei, jedoch empfehle Cruz Villalón keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, sondern nur eine Nachbesserung. Erhalten bleiben soll die Speicherung der Daten von bis zu einem Jahr. „Die weiterhin erfolgende bürger- und grundrechtsbeschränkende Forderung nach Vorratsdatenspeicherung, die faktisch eine Überwachung aller Bürger und Bürgerinnen sowie die Abschaffung der Unschuldsvermutung bedeutet, stellt eine massive Beschränkung demokratischer Werte dar. Daher hat die LINKE diese Maßnahme von Anfang an grundsätzlich abgelehnt“, so König.
Die Landtagsabgeordnete bewertet auch die Forderung des Generalbundesanwalts, der eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten für Ermittlungsbehörden z.B. bei Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ verlangt hatte, als „Fehlverständnis einer freiheitlich orientierten und offenen Gesellschaft“. Es sei, so König „gefährlich, Freiheiten in einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu beschneiden, anstatt diese zu verteidigen“. Auch die Existenz weiterer rechtsterroristischer Gruppierungen kann nach Ansicht der LINKE-Politikerin kein Argument für die Beschneidung von Grundrechten sein. „Die bisherigen Ermittlungen um die Taten des NSU haben keinerlei Beleg erbracht, dass nun geforderte Eingriffsbefugnisse diese verhindert hätten. Vielmehr ist zu Tage getreten, dass struktureller Rassismus und Fehlverständnis innerhalb der Sicherheitsbehörden maßgeblicher Faktor bei der Nichtentdeckung der Täter waren. Die Angehörigen der Opfer hingegen wurden zum Teil massiver Überwachung ausgesetzt. Hier nun weitere Überwachungsmechanismen für Sicherheitsbehörden zu fordern, kann nur als zynische Reaktion eingeordnet werden“, betont König.