„Längst überfällig“ nennt Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die am Rand der Berliner Koalitionsverhandlungen angekündigte Abminderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber. „Es ist zu begrüßen, dass es hier endlich Bewegung gibt, nachdem die Bundesregierung jahrelang blockierte, da sie keinen Handlungsbedarf erkennen wollte. Jetzt muss das aber auch konsequent bürgerfreundlich umgesetzt und nicht auf die lange Bank geschoben werden.“
Wer bisher in der Bundesrepublik ein WLAN betreibt, kann für alle über dieses Netzwerk begangenen Straftaten mit zur Verantwortung gezogen werden. Diese juristisch umstrittene Regelung, die es praktisch nur in Deutschland gibt, veranlasst WLAN-Betreiber hierzulande, die Mitnutzung des eigenen Netzwerks durch Dritte zu verhindern. „Wir könnten netzpolitisch endlich einmal Anschluss an Regelungen vieler anderer Länder finden, in denen das Teilen und gemeinsame Nutzen von Internetzugängen über WLAN längst Alltag ist“, fordert Frau König. Gerade für Eigentümer von Hotels und Gaststätten aber auch für öffentliche Stellen würde ein Wegfall der Störerhaftung neue Möglichkeiten bieten, die touristische Attraktivität zu erhöhen.
„Aber auch private WLAN-Betreiber könnten so ihre Netzwerke öffnen und sich zum Beispiel nachbarschaftlich aushelfen. Auch für Thüringen wäre das sinnvoll“, sagt die LINKE-Abgeordnete. Sie verweist darauf, dass noch keine Details zu den Regelungen festgelegt wurden. Daher warnt König: „Es darf nicht passieren, dass die Betreiber von WLAN-Netzen auch bezüglich der Erhebung von Nutzerdaten mit den Internet-Providern gleichgesetzt werden. Dies wäre ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, der Privatpersonen hindern würde, ihr WLAN mit anderen zu teilen. Darüber hinaus wäre es datenschutzrechtlich höchst bedenklich und liefe der Idee des unproblematischen Teilens zuwider. Hürden müssen abgebaut, nicht nur anders gestaltet werden“, so König abschließend.