Die Fraktion DIE LINKE hat für die nächste Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der – per aktiven Wahlrecht – Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen gestatten soll. „Es ist wichtig, Menschen so früh wie möglich an den demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen“, sagt Katharina König, jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
„Nicht nur Sozialwissenschaftler, auch führende Juristen stimmen zu, dass junge Menschen heute früher entscheidungsfähig sind. Viele engagieren sich auch längst in und für die Gesellschaft. Dies muss Auswirkungen auch im Wahlrecht haben“, so König weiter. Die Abgeordnete verweist darauf, dass die meisten deutschen Bundesländer bereits ein Kommunalwahlrecht ab 16 eingeführt haben, auf Landesebene könne man in Bremen und Brandenburg mit 16 wählen. „Wir wollen, dass Thüringen hier mitzieht!“, betont die Jugendpolitikerin.
„Die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 wird ebenso in anderen Fraktionen, aber auch Parteien, positiv diskutiert und mehrheitlich – insbesondere von den Jugendorganisationen – befürwortet. Wir hoffen, dass der Thüringer Landtag hier aktiv wird und dem Gesetzentwurf zustimmt, damit endlich auch hier die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren an den Kommunalwahlen und der Landtagswahl, die nächstes Jahr in Thüringen anstehen, teilnehmen können“, so König abschließend.