„Es ist ein trauriger Tag für die deutsche Netzkultur“, kommentiert Katharina König die heute verabschiedete Änderung im Urheberrechtsgesetz, die unter dem Namen Leistungsschutzrecht für Presseverleger bekannt ist. Die netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE kritisiert:
„Es ist absehbar, dass das Gesetz kleinere Anbieter von Nachrichten und Diensten massiv benachteiligt. Viele Rechtsbegriffe des Gesetzes sind völlig unbestimmt und führen nur zu einer Arbeitsbeschaffung für Abmahnanwälte.“ Gerade für ein Land wie Thüringen, in dem viele kleine Startups sich in der Internetwirtschaft und im Bereich der mobilen Apps entwickeln, sei „dieses innovationsfeindliche Gesetz ein bitterer Rückschlag“, konstatiert Frau König.
Die Medienkultur, in der sich der Einzelne im Internet aus einer Vielzahl von Quellen individuell gezielt informieren kann, sei damit gefährdet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung organisiere „eine Zeitreise zurück in die Vergangenheit, als man ein Zeitungsabo brauchte, um sich zu informieren“. Die Apps und Internetdienste, die deutlich mehr bieten, würden es nun in Deutschland erheblich schwerer haben, als überall sonst auf der Welt. „Damit ist Deutschland nur noch ein Entwicklungsland in der Netzpolitik“, moniert die LINKE-Netzpolitikerin.
Die Linksfraktion fordert von der Landesregierung, sich im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht zu stellen, da es Thüringer Interessen klar widerspricht — insbesondere im Bereich der für den Freistaat wichtigen Internetwirtschaft. „Eine Zustimmung oder auch nur eine Enthaltung Thüringens wären netzpolitisch verantwortungslos“, so Frau König abschließend.