Sehr seltsame Post erhielt Katharina König heute vom Landgericht Dresden. Darin wird von einem Verfahren gegen die Abgeordnete wegen Landfriedensbruch gesprochen. Das ist schon etwas komisch.
Frau König hat daher über ihre Anwältin die sächsische Staatsanwaltschaft aufgefordert, bis spätestens Dienstag, den 22.1., für Klarheit bezüglich dieser Angelegenheit zu sorgen. In dem Schreiben wird die Staatsanwaltschaft Dresden auch noch einmal daran erinnert, dass ihr „mehrfach mitgeteilt wurde und hinreichend bekannt ist“, dass Katharina König „Mitglied des Thüringischen Landtages und mithin durch ihre Immunität geschützt ist.“ Aufgehoben wurde diese Immunität, die Parlamentarier vor einer Verfolgung wegen ihrer politischen Arbeit schützen soll, auch nicht. Dies kann nur der Thüringer Landtag selbst entscheiden und wäre somit auf jeden Fall bekannt.
Für eine Justiz wie die sächsische, die Menschen verurteilt, die nicht zweifelsfrei identifiziert wurden, sollten so offensichtliche Tatsachen doch auch wahrzunehmen sein!?
[Update:] In einer weitergehenden Mitteilung erklärt Kristin Pietrzyk, die Katharina König als Anwältin vertritt: “ Immer wieder ist in Schreiben Dresdner Justizbehörden zu lesen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin geführt wird. Auf Nachfragen in der Vergangenheit wurde uns versichert, es handle sich um ein bedauerliches Versehen. Da dies aber immer wieder auftritt, wäre die Staatsanwaltschaft Dresden gehalten, hier einmal öffentlich Stellung zu beziehen oder ihre Textverarbeitungs-EDV zu überprüfen.“