Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr 2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen. Der 36-jährige Berliner soll am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe. Richter Hans Hlavka verurteilte, obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten. Das Urteil wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten – ohne Bewährung – stellt einen neuen Höhepunkt sächsischen Justizverständnisses dar. Weiterlesen bei der ZEIT.