„Die eine Hand weiß offensichtlich nicht, was die andere tut“, stellt die LINKE-Abgeordnete König im Hinblick auf die Darstellungen des Polizeioberkommissar Stefan Erbse in der gestrigen OTZ fest.
Dieser gab wahrheitswidrig an, die vorübergehende Festnahme der Demonstranten am Samstag auf Grund eines „Good night white pride“ Logos erfolge zur Verhinderung von Gewaltverherrlichung, „die jeder Beamte sofort zu unterbinden habe“.
Wenige Zeilen später ist zu lesen, dass bei der Abgeordneten von einer Unterbindung der vermeintlichen Gewaltdarstellung abgesehen wurde, weil „sie ja bekannt sei“. „Mir ist also – der polizeilichen Logik folgend – die „Verherrlichung von Gewalt“ im Gegensatz zu den Jugendlichen erlaubt.“ kommentiert König, welche am Samstag auch kurzzeitig das kriminalisierte Motiv zur Schau stellte. „Tatsache ist, dass die Beschlagnahmung des Logos unter dem Vorwand eines kleinen aufgedruckten Keltenkreuzes nach §86a erfolgte.“, stellt König richtig. Dies geht auch aus Beschlagnahmeprotokollen hervor, welche im Wahlkreisbüro der Abgeordneten in Saalfeld eingesehen werden können.
Darüber hinaus ist die Behauptung, das Logo von „Good night white pride“ sei „indiziert“ kontrafaktisch. Es handelt sich dabei nicht um eine Gewaltdarstellung im strafrechtlichen Sinne. Bereits am 26. August 2006 urteilte das Landgericht Berlin: „Eine Billigung grausamer oder unmenschlicher, mithin exzessiver Gewalttäigkeit als Kampfmittel ist der hier fraglichen Abbildung auch unter Berücksichtigung zwischen dem Text und der bildlichen Darstellung nicht zu entnehmen.“