Anfrage: Bundeswehr an Thueringer Schulen

Katharina König, MdL

Laut Presseberichten zeigt die Bundeswehr immer häufiger Präsenz an Schulen und verfolgt damit das Ziel der politischen Bildung einerseits als auch das der Nachwuchsgewinnung andererseits (TA vom 29.04.2010). Es sei Ziel der Bundeswehr, auch in Thüringen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kultusministerium abzuschließen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Schulen zu garantieren.

Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage finden an Thüringer Schulen Informations- und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr statt?

2. Welche Vereinbarungen existieren zwischen der Bundeswehr und der Landesregierung bzw. nachgeordneter Behörden über Informations- und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an Thüringer Schulen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von durch die Bundeswehr verantwortlich geleiteten Veranstaltungen an Schulen und wie begründet sie ihre Auffassung?

4. Wie wird seitens der Landesregierung derzeit sichergestellt, dass durch einseitige Informations- und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an Thüringer Schulen nicht in das Grundrecht nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz unzulässig eingegriffen wird?

5. Sieht die Landesregierung aufgrund der an Thüringer Schulen durchgeführten Veranstaltungen der Bundeswehr einen Eingriff in die Verpflichtung zur Ausgewogenheit schulischer Bildung und Information und wie begründet sie ihre Auffassung?

6. Wie viele Informations- und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr fanden im Jahr 2009 an Thüringer Schulen statt? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune, Schule und Anzahl sowie Art der Veranstaltung)

7. Bei wie vielen dieser Veranstaltungen waren gleichzeitig und gleichberechtigt das Bundesamt für Zivildienst sowie VertreterInnen militärkritischer Organisationen jeweils anwesend? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune, Schule und Anzahl sowie Art der Veranstaltung)

8. Wie viele dieser Veranstaltungen wurden durch einen Vertreter der Bundeswehr verantwortlich geleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune, Schule und Anzahl sowie Art der Veranstaltung)

9. Haben SchülerInnen das Recht, die Teilnahme an Informations- und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr in der Schule zu verweigern und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung insbesondere auch unter Beachtung der zugrunde liegenden Rechtsnormen?

10. Wenn nein, wie soll nach Ansicht der Landesregierung künftig sichergestellt werden, dass die verfassungsrechtlich gebotene Ausgewogenheit der Information an Schulen sowie das Recht zur Erziehung im Hinblick auf moralische Werte und das Gewissen durch die Eltern gewährleistet werden?

11. Führt die Landesregierung derzeit Gespräche mit der Bundeswehr bzw. sind Gespräche zwischen Bundeswehr und Landesregierung mit dem Ziel des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung über Informations- und Werbeveranstaltungen an Thüringer Schulen vorgesehen?Wenn ja, welche Ziele verfolgt dabei die Landesregierung?

König

Die Antwort der Landesregierung gibts hier: http://haskala.de/wp-content/uploads/2010/06/BuWeDRS51124.pdf

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben