Antwort auf Anfragen: „Hatespeech“ und „Hasskriminalität“ in Thüringen 2017-2018

Die Debatte über „Hatespeech“ wird seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit hitzig geführt und die Beteiligten streiten über Defnitionen und Dringlichkeit. Unternehmen wie Facebook und Twitter haben diverse Maßnahmen angekündigt beziehungsweise umgesetzt, um dem zunehmenden Hass im Internet etwas entgegenzusetzen. Die Wirksamkeit ist umstritten. Das Problem aber ist real und viele Äußerungen, die im Netz gemacht werden, sind nach aktueller Rechtslage strafbar. Aber auch über das Internet hinaus werden im Zuge der geschaffenen Stimmungslage Straftaten begangen, die unter dem Begriff „Hasskriminalität“ gefasst werden können, da sie sich gegen Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts richten. Die Zahl der rassistischen, antisemitischen und rechtsmotivierten Straftaten ist in den letzten zwei Jahren stark angestiegen.

Das ist Grund genug also, einmal bei der Landesregierung nachzufragen, wie sich das Problem in Thüringen äußert und die Behörden damit bisher umgehen. Die Antworten der Landesregierung liegen nun hier und hier vor.

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