Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, hatte mit mehreren Kleinen Anfragen die im Juli 2017 stattgefundenen RechtsRock-Konzerte in Themar detailliert thematisiert. Sie erklärt dazu: „Dass bei dem RechtsRock-Konzert am 15. Juli in Themar auch ‚Combat 18‘ in die Helferstrukturen eingebunden war, beweist erneut den Charakter der Veranstaltung: die Vernetzung der militanten Neonazi-Szene aus Deutschland und Europa.“ Bei Combat 18 handelt es sich um eine neonazistisch-terroristische Organisation, die als bewaffneter Arm von „Blood & Honour“ gegründet wurde und nach dem Prinzip des führerlosen Widerstands (Leaderless Resistance) – ähnlich wie der NSU – agiert, ergänzt König-Preuss. Blood & Honour wurde im Jahr 2000 in Deutschland verboten.
Angesichts der Beteiligung von „Combat 18“ und dem Fakt, dass am 15. Juli durch die aufgetretenen Bands der rechten Szene insgesamt 17 indizierte Lieder gesungen werden konnten, mit denen teils das III. Reich verherrlicht wurde, zeigt sich König-Preuss empört: „Eine pure Machtdemonstration der extrem rechten Szene, welche weder durch Auflagenbescheide noch durch das Agieren der Sicherheitsbehörden am Tag selber Repression erfuhr.“ So heißt es in der Antwort auf die Anfrage von König-Preuss: „Nachdem die Bands ‚Treueorden‘ und ‚Blutzeugen‘ indizierte Lieder präsentierten und außerdem Bandmitglieder von ‚Blutzeugen‘ auf der Bühne ‚Sieg Heil‘ gerufen hatten, wurde der Versammlungsleiter von der Polizei unmittelbar ermahnt. Die Polizei nahm Anzeigen auf, führte Beweissicherungen durch und unterband weitere Straftaten.“
König-Preuss erklärt dazu: „Dass auf ‚Sieg Heil‘ Rufe von der Bühne und dem Singen indizierter Lieder mit einer Ermahnung reagiert wurde, grenzt an Zynismus. Dass diese Ermahnung auch von den Neonazis nicht ernstgenommen wurde, belegen die weiteren 14 bis in die Nacht hinein gespielten indizierten Lieder.“
König-Preuss unterstützt den neuen Innenminister bei seiner Forderung, auch gegen die Infrastrukturen von Neonazis vorzugehen, um Vermieter von Bühnen, Zelten, Bauzäunen oder Toiletten zu sensibilisieren, und wünscht sich, dass den Worten auch Taten folgen. Notwendig sei jedoch auch ein konsequenteres Agieren der Versammlungsbehörde und bei Straftaten ein repressiveres Handeln der Sicherheitsbehörden. „Die Neonazi-Konzerte im Sommer haben gezeigt, was behördenseitig gut läuft und was noch nicht, so etwa unzureichende Infomationssammlungen der Versammlungsbehörde vor Erstellung des Auflagenbescheides oder mangelhafte Beweissicherungen sowie Kontrollen bei Straftaten wie z.B. bei massenweisen Hitlergrüßen. Bei dem Konzert am 15. Juli reisten 6.000 Neonazis mit 12 Bussen und 1.200 Autos an, dabei wurde keine einzige Ordnungswidrigkeitsanzeige aufgenommen. Hier bedarf es mehr Anstrengungen im Sinne einer Politik der Nadelstiche, um die Attraktivität derartiger RechtsRock-Konzerte zu reduzieren.“ Verkehrssicherheitskontrollen, wie Überprüfungen von Warndreieck und Verbandskasten, funktionierenden Bremsen, Lichtanlage, HU/AU-Plaketten und Reifenzustand, gehören ebenso dazu wie das Anzeigen von Falschparken und bei Anfangsverdacht auch Alkohol- und Drogenkontrollen.
„Die unzureichende Beweissicherung und Kontrolltätigkeit bei dem Großkonzert am 15. Juli führt dazu, dass viele der rechten Straftäter innerhalb des Zeltes wahrscheinlich nicht belangt werden können, zum einen, weil kaum verwertbare Aufnahmen vorliegen, zum anderen, weil von den 6000 Neonazis insgesamt nur 49 Personalien erfasst wurden. Wir hoffen, dass die Sicherheitsbehörden aus den Erfahrungen vom Sommer gelernt haben und die Maßnahmen für kommende RechtsRock-Konzerte besser abgestimmt sind.“
Die Abgeordnete erfragte auch die Anteile von Musik- und Redebeiträgen mit dem Ergebnis, dass der Musikanteil doppelt bis dreimal so groß war wie der von den vorgeschobenen Rednern. Bei beiden Konzerten lag der Redeanteil bei 345 Minuten, der Anteil von Bands bei 972 Minuten. König-Preuss: „Hier hätte die Versammlungsbehörde noch mehr Spielraum, über Auflagenbescheide weitere Begrenzungen vorzunehmen oder Anhaltspunkte, um den kommerziellen Charakter der Events herauszustellen, was gerade auch für Gerichtsverfahren von Bedeutung wäre.“
Am Samstag wird die Abgeordnete erneut in Themar vor Ort sein, um das Konzert und den Einsatz zu beobachten.
Anfragen & Antworten:
Themar, 15. Juli – Redner und Bands