Katharina König-Preuss, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, begrüßt die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Durchsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auszusetzen. Die Abgeordnete sagt: „Dass die Durchsetzung des Gesetzes, welches die massenhafte Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten ab 1. Juli vorschrieb, jetzt ausgesetzt wird, ist nur ein folgerichtiger Schritt. Das Gesetz ist nicht vereinbar mit europäischem Recht, wie ein Gericht in Nordrhein-Westfalen erst kürzlich bestätigte, und auch nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. DIE LINKE hat sich von Anfang an gegen dieses Gesetz gestellt.“
„Das Gesetz sollte so schnell es geht aufgehoben werden. Die Entscheidung, die Durchsetzung des Gesetzes bis zu einer Grundsachenentscheidung auszusetzen, ist richtig, doch sie bringt den Telekommunikationsanbietern zusätzliche Unsicherheit. Das trifft vor allem kleine Anbieter hart, von denen es auch in Thüringen einige gibt, da sie Aufwendungen in die Umsetzung der Gesetzesvorgaben gesteckt haben. Sollten auch höhere gerichtliche Instanzen die Ansicht teilen, dass das Gesetz nicht europäischen und grundgesetzlichen Vorgaben entspricht, muss die Bundesregierung für ausreichend Entschädigung sorgen“, meint die Netzpolitikerin.
„Ungeachtet einer solchen Entscheidung bleibt DIE LINKE aber der Überzeugung, dass die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes abzulehnen ist, da sie alle Menschen unter einen pauschalen Verdacht stellt, unnötige und gefährliche Mengen an Daten anhäuft und die Arbeit von Journalisten, Anwälten, Ärzten, Pfarrern und anderen in demokratiefeindlicher Weise beeinträchtigt“, sagt König-Preuss abschließend.