Störerhaftung endlich beseitigen, ohne neue Hürden aufzubauen „Die Absicht Kommunen und Energieversorger bei der Einrichtung von WLAN-Hotspots zu unterstützen, ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt die netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König, entsprechende Ankündigungen von Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Die Abgeordnete führt weiter aus: „Deutschland hinkt bei der Zahl der für die öffentliche Nutzung zugänglichen WLAN-Hotspots weltweit hinterher. Diesen Missstand, der sich gerade für den Tourismus zunehmend negativ auswirkt, gilt es zu beseitigen.“
„Neben dem Breitbandausbau ist das mobile Internet sicher die größte Herausforderung für die Infrastruktur in Deutschland. Beides muss gemeinsam angegangen und in Verbindung gedacht werden. Denn auch das WLAN an der etwas abseits gelegene Sehenswürdigkeit braucht eine schnelle Internetverbindung, um wirklich nützlich zu sein“, macht König auf die Zusammenhänge aufmerksam, die für das ländlich geprägte Thüringen mit seinem naturnahen Tourismus eine Herausforderung darstellt.
Der Einrichtung von offenen WLAN-Zugängen steht aber bisher vor allem die rechtliche Unsicherheit der Betreiber entgegen, die für eventuelle Gesetzesverstöße, die über diese Zugänge begangen werden, mit haftbar gemacht werden können. Diese quasi nur in Deutschland bestehende Besonderheit wird Störerhaftung genannt.
„DIE LINKE begrüßt, dass auch der Minister nun auf eine rechtliche Regelung zur Beseitigung der Störerhaftung drängt. Unsere Partei hatte gemeinsam mit Bündnis 90/DIe Grünen bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf Bundesebene eingebracht“, stellt die Netzpolitikerin fest.
„Die Beseitigung der Störerhaftung darf dabei nicht nur große Unternehmen bevorteilen. Auch Privatpersonen und Initiativen, wie etwa Weimarnetz, werden auch weiterhin gebraucht und sollten ermutigt und unterstützt werden, ihre Netze der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen“, betont König und sagt, dass dies für ein wirklich offenes und freies Netz wichtig ist. Gerade deshalb dürften hier keine neuen Hürden Aufgebaut werden.
Die Netzpolitikerin weiter: „Private Initiativen oder Einzelpersonen dürfen nicht dazu gezwungen werden, die Identitäten aller Nutzer feststellen zu müssen, die die WLAN-Spots nutzen. Nicht nur, dass der einzelne das gar nicht leisten kann, es würde auch zu einem völligen Wildwuchs an Datensammlungen führen, die an sich auch bedenklich sind.“ Deshalb sei die Vermeidung solcher neuen Pflichten für private Anbieter von öffentlichen WLAN-Zugängen in den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag aufgenommen worden, so König.
„Deshalb muss auch auf Bundesebene bei der jetzigen Initiative zur Beseitigung der Störerhaftung deutlich nachgebessert werden“, sagt König abschließend und sieht sich darin auch von Netzpolitikern von SPD und Grünen bestätigt.