Gedenktag am 3. August: Thüringen muss Jesidinnen und Jesiden wirksam schützen

Anlässlich des Gedenktags an den Genozid an den Jesid:innen am 3. August erklärt Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Ein glaubwürdiger Kampf gegen Islamismus erschöpft sich nicht in sicherheitspolitischen Forderungen. Er muss auch die Menschen schützen, die vor islamistischer Verfolgung geflohen sind. Wer Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden nach Syrien oder in den Irak vorantreibt, obwohl dort weiterhin enorme Gefahren drohen, sendet das falsche Signal. Wer Islamismus bekämpfen will, muss seine Opfer schützen.“

Zwölf Jahre nach Beginn des Völkermords durch die Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ sind Jesidinnen und Jesiden noch immer nicht in Sicherheit. Im Irak bestehen weiterhin erhebliche Gefahren, viele Überlebende können bis heute nicht in ihre Heimat zurückkehren. Auch aus Syrien werden unter der Herrschaft der islamistischen De-facto-Regierung weiterhin Übergriffe und Bedrohungen gegen religiöse Minderheiten gemeldet. Umso problematischer ist es, dass auch die Thüringer Landesregierung Abschiebungen nach Syrien und in den Irak befürwortet. Jesidinnen und Jesiden brauchen weiterhin Schutz. Statt Abschiebungen braucht es sichere Aufnahmewege, Schutz vor Rückführungen und ein dauerhaftes Bleiberecht“.

Am 3. August 2014 überfiel die Terrororganisation „Islamischer Staat“ das Siedlungsgebiet der Jesid:innen im Sindschar-Gebirge im Nordirak. Tausende Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder verschleppt, versklavt und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Bis heute gelten rund 3.000 Menschen als vermisst. Der Deutsche Bundestag hat die Verbrechen als Genozid anerkannt.

König-Preuss kritisiert, dass aus der Anerkennung des Völkermords bis heute keine ausreichenden rechtlichen Konsequenzen gezogen wurden: „Trotz der Anerkennung des Genozids gibt es bis heute weder einen kollektiven Schutzstatus noch ein dauerhaftes Bleiberecht für betroffene Jesidinnen und Jesiden. Die Bundesregierung und auch Landesregierungen wie Thüringen unterstützen stattdessen Abschiebungen nach Syrien und in den Irak. Das halte ich angesichts der fortbestehenden Gefährdung für unverantwortlich.“

 

Die Abgeordnete fordert die Thüringer Landesregierung deshalb erneut auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien und in den Irak einzusetzen, soweit Jesidinnen und Jesiden betroffen sind. Zugleich müsse die besondere Situation der Überlebenden des Genozids endlich angemessen im Asyl- und Aufenthaltsrecht berücksichtigt werden: „Gerade Frauen und Mädchen waren und sind in besonderem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt, Versklavung und den Verbrechen islamistischer Gruppen betroffen. Dieser besonderen Schutzbedürftigkeit muss auch das Aufenthaltsrecht Rechnung tragen.“

Die Abgeordnete verweist zudem auf eine aus ihrer Sicht gravierende Lücke im deutschen Asylrecht: „Die Zugehörigkeit zur jesidischen Religionsgemeinschaft wird trotz der anhaltenden Gefährdung bis heute nicht grundsätzlich als Gruppenverfolgung anerkannt. Das steht im Widerspruch zur Anerkennung des Genozids und stellt ein erhebliches Versäumnis des deutschen Asyl- und Aufenthaltsrechts dar.“

Abschließend kritisiert König-Preuss die weitere Verschärfung der europäischen Asylpolitik:

„Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) drohen Schutzsuchende künftig noch stärker entrechtet und schneller abgeschoben zu werden. Gerade die Geschichte der Jesidinnen und Jesiden zeigt, dass Europa seiner humanitären Verantwortung gerecht werden muss. Erinnerung an den Genozid darf nicht folgenlos bleiben – sie muss sich in einem wirksamen Schutz der Überlebenden und ihrer Angehörigen ausdrücken.“

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