Kein Stopp der Asylverfahren für Menschen aus Syrien – Keine Abschiebungen!

„Es ist zynisch und menschenrechtswidrig, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Sturz des Assad-Regimes die Bearbeitung syrischer Asylanträge stoppt. Mit Menschenrechten und Menschenleben darf nicht taktiert werden“, so Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. „Nach rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien müssen die Verfahren weitergeführt werden.“ Trotz des Sturzes des Assad-Regimes bleibt die Lage in Syrien extrem unsicher. „Im Norden führen die Türkei und verbündete Milizen ihre Angriffe fort. Zehntausende Kurd:innen wurden bereits vertrieben, ethnische und religiöse Minderheiten blicken mit Sorge auf ihre Zukunft. Forderungen nach Abschiebungen nach Syrien sind völlig deplatziert und entlarven die rechte Agenda ihrer Befürworter: Es geht ihnen nicht um Freiheit oder Gerechtigkeit, sondern darum, Hunderttausende abzuschieben,“ so König-Preuss.

Die neuen Machtstrukturen in Syrien, die teils dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind, haben in der Vergangenheit selbst massive Gewalt ausgeübt. „Die Gefahr für Kurd:innen, Yezid:innen und andere Minderheiten bleibt hoch. Berichte über Angriffe auf Kurd:innen durch Milizen nach dem Sturz Assads bestätigen das.“

Die Abgeordnete betont: „Asylrechtlich besteht keine Unklarheit. Die Verfolgungsgefahr und die Gründe für humanitären Aufenthalt in Deutschland gelten weiterhin.“ Der Bürgerkrieg in Syrien ist nicht beendet, sondern verändert – zumindest momentan – lediglich seine Akteure und Konstellationen – einschließlich externer Interventionen, etwa durch die Türkei.

Der Wunsch geflüchteter Menschen, eines Tages in ein friedliches Syrien zurückzukehren, sei verständlich. „Doch wir sollten uns auch wünschen, dass sie hierbleiben, denn sie sind längst wichtiger Teil unserer Gesellschaft geworden,“ so König-Preuss. Von der Bundesregierung erwartet die Abgeordnete ein klares Signal: „Den Forderungen nach Abschiebungen muss entschieden widersprochen werden. Solange die Lage in Syrien ungewiss bleibt, haben geflüchtete Menschen ein uneingeschränktes Anrecht auf Schutz.“

 

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