Keine anlasslose Überwachung – Ablehnung der Chatkontrolle

Mensch der ein Smartphone hält, während er vor einem Laptop sitzt
Lizenz: CC0; Alejandro Escamilla alejandroescamilla
Anlässlich der Positionierung des Bundesinnenministeriums zur Forderung des Instruments der „Chatkontrolle“ erklärt Sascha Bilay, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Eine vernünftige Sicherheitspolitik muss zwischen den garantierten Bürgerrechten und den Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden sorgfältig abwägen. Dabei müssen die technischen Möglichkeiten kritisch in den Blick genommen werden. Die vom Bundesinnenministerium angedachte Einführung einer dauerhaften Chatkontrolle mittels ‚Client-Side-Scanning‘ wäre eine dauerhafte und flächendeckende Massenüberwachung. Dabei werden ohne Anhaltspunkte einer Straftat Texte, Bilder und Sprachnachrichten vor dem Versenden kontrolliert. Damit würde jeglicher Schutz persönlicher Kommunikation ausgehebelt. Das ist unverhältnismäßig und deshalb abzulehnen.“

Katharina König-Preuss, Mitglied im Innen- und Kommunalausschuss, ergänzt: „Damit werden demokratische Errungenschaften, wie das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, einfach über Bord geworfen. Die Einführung einer solchen Maßnahme wäre eine Katastrophe, da jeder verschlüsselte Chat, egal ob Signal, WhatsApp oder Telegram, auf den Geräten gescannt und bei Verdachtsmeldungen weitergeleitet würde. Nicht nur höchstpersönliche Daten würden in die Hände von Dritten fallen, auch Journalist:innen, Menschenrechtler:innen, Anwält:innen, Pfarrer:innen oder Whistleblower:innen wären dadurch gefährdet.“

„Ein solcher Vorstoß unter Horst Seehofer als Bundesinnenminister wäre nicht verwunderlich gewesen. Die Ampel-Koalition hatte allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht explizit im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die Bundesregierung würde diesen Vertrag mit dem vom BMI angestrebten Vorgehen brechen“, so die Abgeordneten Bilay und König-Preuss.

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