König-Preuss: Skandalöse Deals im „Blood & Honour“-Prozess zeigen erneut Versagen des Staates im Kampf gegen Nazis
Heute wurden in München die Urteile im Prozess wegen der Fortführung der seit 2000 in Deutschland verbotenen, militanten Neonazi-Organisation „Blood & Honour“-Prozess gefällt. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Justiz hat wieder einmal nach Absprachen mit militanten Neonazis ein niedriges Strafmaß gegen nichtssagende Geständnisse getauscht. Anstelle das in Deutschland trotz Verbot immer noch aktive Neonazi-Netzwerk ‚Blood & Honour‘ und deren Aktivitäten restlos aufzuklären und konsequent strafrechtlich zu verfolgen, sind alle Angeklagten mit niedrigen Strafen davongekommen. Die Haftstrafen sind zur Bewährung ausgesetzt, die Geldstrafen werden wahrscheinlich aus der Divisionskasse gezahlt, die verbotene Organisation kann umstandslos da weitermachen, wo sie aufgehört hat.“
„Das Signal an die militante Neonazi-Szene ist deutlich: Trotz der Weiterführung einer seit mehr als 20 Jahren verbotenen militanten Neonazi-Organisation, trotz all des Wissens, das wir über ‚Blood & Honour‘ als Unterstützungsstruktur im NSU-Komplex haben, gibt es anstelle einer lückenlosen Aufklärung und folgenden strafrechtlichen Verfolgung einen faktischen Freibrief für militante Neonazis. Die heute gesprochenen Urteile bedeuten auch, dass die Strukturen von ‚Blood & Honour‘ und ‚Combat 18‘ nicht geschwächt, sondern eher gestärkt aus dem Prozess herausgehen. Das im Jahr 2000 erlassene Vereinsverbot gegen ‚Blood & Honour‘ wurde mit den Urteilen ad absurdum geführt. Damit einher geht auch eine Ermutigung an militante Neonazi-Strukturen, so weiterzumachen wie bisher.“
Die Abgeordnete weist darauf hin, dass unter den Angeklagten im „Blood & Honour“-Prozess auch zwei Thüringer Neonazis waren – Sven Bü., der als Divisionsleiter „Blood & Honour“-Deutschland und Sektionsleiter der Division Thüringen auftrat, sowie Stanley Rö., der als Chef von „Combat 18″-Deutschland, die im Jahr 2020 verboten wurde, gilt.
Letzterer ließ sich erst im Januar 2022, u.a. gemeinsam mit Akteuren der militanten Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51″, vor einer Hakenkreuz-Fahne in der NPD-Landeszentrale in Eisenach ablichten. Bekannt ist ebenso, dass „Combat 18″ regelmäßig Schießübungen durchführt.
„Es ist unfassbar, dass Neonazis in Deutschland nicht nur verbotene Organisationen über Jahre mehr oder weniger ungestört fortführen können, sondern für die Verbreitung einer zutiefst menschenverachtenden, antisemitischen und rassistischen Ideologie, die an das III. Reich anschließt, nur zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt werden. Dass Neonazis ihren Worten, sei es in Form von Texten, Äußerungen oder Musik, auch entsprechende Taten folgen lassen, ist allseits bekannt. Das so oft von Verantwortlichen erklärte und gesagte ‚Nie wieder‘ ist angesichts dieser Urteile nur als perfider deutscher Zynismus einzuordnen“, so König-Preuss.