Grünes Licht für die Eingemeindung von Saalfelder Höhe und Wittgendorf nach Saalfeld und für die Eingemeindung von Kamsdorf nach Unterwellenborn
„Mit der Einbringung des ersten Gemeindeneugliederungsgesetzes in den Landtag wird der Prozess der Gemeindegebietsreform forciert und mit Leben erfüllt. Ich ermuntere nochmals alle Gemeinden unserer Region, die sich auf den Weg gemacht haben, neue zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, diesen konsequent fortzusetzen.“, erklärt die Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (DIE LINKE). Neben der Eingemeindung der Saalfelder Höhe nach Saalfeld und der Eingemeindung von Kamsdorf nach Unterwellenborn sei im Zuge der Beratungen der rot-rot grünen Koalitionsfraktionen zusätzlich noch die Eingemeindung von Wittgendorf nach Saalfeld in das erste Neugliederungsgesetzverfahren aufgenommen worden.
„Das ist ein ausgesprochen gutes Ergebnis für unsere Region.“, betont König-Preuss. Weitere Neugliederungsanträge, die bis 31. März 2018 gestellt werden, können mit Neuordnung zum 1. Januar 2019 rechnen. Anträge können auch danach gestellt werden, werden aber erst später umgesetzt. König-Preuss verweist nochmals auf die vom Thüringer Landtag am 3. Dezember 2017 beschlossenen Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden.
Diese beinhalten einen Mindesteinwohnerzahl von 6.000 (bezogen auf Bevölkerungsprognose 2035), die Ausweisung als Grund-, Mittel- oder Oberzentrum und das Verbot von „Abwehrfusionen“ im Umfeld von Mittel- und Oberzentren. Kreisübergreifende Gemeindefusionen seien bereits nach geltender Rechtslage möglich und werden auch weiterhin möglich sein. Zudem können Gemeinden künftig Verwaltungsgemeinschaften verlassen, da die bisherige Zustimmungspflicht der Verwaltungsgemeinschaften mit der dem Landtag vorliegenden Änderung der Thüringer Kommunalordnung entfalle. Ausnahmen von den Grundsätzen des Leitbildes seien im begründeten Einzelfall möglich.
„Mit diesen Leitlinien werden raumordnerische Verwerfungen, wie sie in der letzten Legislatur durch die CDU bei Gemeindeneugliederungen verursacht worden sind, verhindert.“, sagt Katharina König-Preuss. Sie verweist zudem auf die vorgesehene finanzielle Förderung des Gemeindeneugliederungsprozesses. Rot-Rot-Grün habe hier deutlich nachgebessert. Die Fusionsprämie werde von 100 auf 200 Euro pro Einwohner erhöht. Der Höchstbetrag steige von eine auf zwei Millionen Euro. Zudem können Gemeinden, die in den Jahren 2012 bis 2015 Haushaltsfehlbeträge hatten, Strukturbegleithilfen von bis zu vier Millionen Euro erhalten. Gemeinden, mit einer Verschuldung von über 1.400 Euro pro Einwohner, erhalten zudem eine Teilentschuldung. „Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gemeindegebietsreform sind geschaffen. Ich ermuntere alle Gemeinden diese zu nutzen und zukunftsfeste kommunale Strukturen zu schaffen.“, sagt Katharina König-Preuss abschließend.