Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten zwischen der EU und Kanada zu stoppen, kommentiert die datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss: „Wieder einmal weist das Gericht die EU in die Schranken und den fahrlässigen Umgang mit Daten zurück. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Gericht die Auffassung der LINKEN teilt und entschieden hat, dass diese Form der Datenweitergabe zu tief in die Grundrechte der Reisenden eingreift.“
„Die Entscheidung des Gerichts war absehbar, da Experten immer wieder auf die tiefen Grundrechtseingriffe hingewiesen haben. Sie sind mit denen der ebenfalls als illegal angesehenen Vorratsdatenspeicherung vergleichbar. Zu Recht kritisiert das Gericht, dass durch die Datensammlung tiefe Einblicke in die Privatsphäre von Menschen gegeben wären. Ein Großteil der erhobenen Daten, etwa zu Ernährungsgewohnheiten, finanzieller Situation und so weiter, sind für die Bekämpfung von Terrorismus nicht notwendig und könnten höchstens im Rahmen von menschenrechtswidrigen Rasterfahndungen verwendet werden“, erläutert König-Preuss. Die Datenschutzpolitikerin führt weiter aus: „Die vorgesehene Speicherung von fünf Jahren bedeutet außerdem ein sehr hohes Sicherheitsrisiko. Nicht nur lassen sich so auch langfristige Bewegungsprofile anlegen, sondern die über Jahre angehäuften Datenmengen stellen auch lukrative Ziele für kriminelle Datensammler dar. Und da bis zu 60 Einzeldaten pro Person und Flug erfasst werden sollten, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zum Missbrauch.“
„Mit der Entscheidung des EuGHs zum Datenaustausch mit Kanada muss nicht allein dieses Programm nun nachgebessert werden, sondern ebenso sind ähnliche – etwa mit den USA und Australien – dringend auf den Prüfstand zu stellen. Aber auch die Praxis innerhalb der EU sollte noch einmal überprüft werden. Erhebung und Austausch von Daten muss wieder auf das Notwendige begrenzt werden“, meint König-Preuss.