Bericht zu Netzneutralitätsleitlinien – Ein guter Tag für die Netzneutralität

thumb_netzdrosselung„Der Bericht der BEREC zu den Leitlinien zur Netzneutralität in Europa hat eine positive Überraschung gebracht, doch bleiben Möglichkeiten zum Eingriff in die Netzneutralität bestehen“, kommentiert die netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König, das heute vorgestellte Papier der Regulierungsbehörden. Die Netzpolitikerin führt weiter aus: „Grundsätzlich hat das Regulierungsgremium gegenüber früheren Entwürfen des Papieres noch einmal zu Gunsten der Netzneutralität nachgebessert. Das begrüße ich ausdrücklich.“

„Bemerkenswert ist vor allem, dass der Spielraum für sogenannte Spezialdienste weitgehend eingeschränkt wurde. Damit bleibt das Netz offen auch für kleine und neue Angebote, die sich einen teuren Wettbewerb um Geschwindigkeit mit Google, Facebook und CO. nicht leisten können.“ Außerdem machte das Gremium deutlich, dass bei den Maßnahmen zum Trafficmanagment die Einhaltung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht übergangen werden dürfen. „Das ist eine erfreuliche Nachricht für alle Nutzerinnen und Nutzer“, konstatiert Frau König, die hierin einen Erfolg der intensiven Bürgerbeteiligung am Verfahren sieht. Fast 500.000 Stellungnahmen waren für die Richtlinien bei der BEREC eingegangen.

Das Papier lasse allerdings die Möglichkeiten zur Anwendung von Trafficmanagment zu offen: „Gerade im Bereich mobiles Internet werden Eingriffe in den Datenstrom weiterhin zum Alltag gehören. Es bleibt die schwierige Aufgabe der Bundesnetzagentur, diese auf ihre Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.“

„Insgesamt ist es ein guter Tag für die Netztneutralität in Europa!“ meint Katharina König abschließend.

Zur Information: Die BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) ist das Gremium der europäischen Regulierungsstellen für den Telekommunikationssektor. Die von dieser Behörde erlassenen Richtlinien geben vor, wie die Verordnung zur Netzneutralität ausgelegt werden soll. Die jeweiligen Behörden der Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesnetztagentur, überwachen die Einhaltung der Vorschriften auf dieser Grundlage.

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