Neue Datenschutz-Vereinbarung der EU mit den USA ist mit Skepsis zu betrachten

datenschutz„Dass sich die Europäische Kommission und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika  nun, bereits nach Verstreichen der Frist, ganz kurzfristig auf einen Ersatz für das ,Safe-Harbor‘-Abkommen geeinigt haben, ist kein gutes Zeichen für den Datenschutz in Europa“, kommentiert Katharina König, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Abgeordnete betont: „Offenbar hat die Europäische Kommission hier Zugeständnisse gemacht, die zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen werden. Eine zeitnahe Einigung ist zwar zu begrüßen, aber die jetzt getroffene Entscheidung ist hinsichtlich des Datenschutzes nicht optimal.“
Nachdem am 31. Januar die Frist für die Neuverhandlung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für nichtig erklärten „Safe-Harbor“-Abkommens eigentlich verstrichen gewesen sei, habe die Europäische Kommission nun am 2. Februar erklärt, dass man die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen habe. Die neue Vereinbarung, die den Namen „EU-US-Privacy-Shield“ tragen werde, soll den sicheren Transfer und die ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten nach europäischen Datenschutzstandards auch in den USA sicherstellen. Der EuGH habe das alte „Safe-Harbor“-Abkommen unter anderem gekippt, weil mit ihm die Grundrechte auf Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsdurchsetzung nur unzureichend gewährleistet worden seien, erläutert die Abgeordnete.

Katharina König ergänzt: „Die kurzfristige Einigung riecht nach einem faulen Kompromiss, aber man muss auch die konkreten Regelungen abwarten, die dieser Einigung folgen sollen, um ein sicheres Bild zu bekommen. Die Aussage der Europäischen Kommission, dass es belastbare Garantien gäbe, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden der USA auf die Daten europäischer Nutzer einschränken, erscheint mir nicht überzeugend. Eine Zusage von Geheimdiensten ist im Zweifel nichts weiter wert, wie eigentlich aus dem NSA-Skandal deutlich wurde. Außerdem ist bereits jetzt angekündigt, dass Ausnahmen für bestimmte Belange zulässig sind. Solche Hintertürchen sind in der Vergangenheit genutzt worden, alles Mögliche zu rechtfertigen. Die Gefahr sehe ich auch hier.“

„Man muss zudem sehen, wie die nun vereinbarten Änderungen auch auf Seiten der USA implementiert werden. Die Bedingungen, die der EuGH gefordert hat, sind weitreichend. Ich hoffe, dass hier zügig mit der konkreten Umsetzung angefangen wird. Sonst bleibt die nun getroffene Vereinbarung bloße Augenwischerei“, erklärt Katharina König abschließend.

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