„Das hessische Innenministerium hat den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum NSU im Bundestag und in Thüringen entscheidende Beweismaterialien vorenthalten“, kritisieren Petra Pau (ehemalige Linksfraktions-Obfrau im NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss) sowie Katharina König und Martina Renner (ehemalige Obfrauen im NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag). „Die Beweisanträge, die die Nebenklagevertreter der Familie des am 6. April 2006 in Kassel vom NSU ermordeten Halit Yozgat auf der Grundlage von Tonbandmitschnitten von Gesprächen zwischen dem Geheimschutzbeauftragten des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Andreas T., einem V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes, der sich zum Tatzeitpunkt im Internetcafe von Halit Yozgat aufgehalten hatte, am vergangenen Freitag vor dem OLG München gestellt haben, machen deutlich, dass das LfV Hessen und das hessische Innenministerium die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in weit größerem Umfang behindert haben, als bislang bekannt.“ Weiterlesen:
Petra Pau: „Angesichts der nun vorliegenden Abschriften der Telefonüberwachungsmaßnahmen bei Andreas T. muss davon ausgegangen werden, dass uns mindestens drei Zeugen im Bundestagsuntersuchungsausschuss belogen haben – der jetzige hessische Ministerpräsident Bouffier, der ehemalige hessische Verfassungsschutzpräsident Lutz Irrgang und Andreas T..“ Sie warf dem hessischen Innenministerium zudem vor, dass es Informationen über enge Verbindungen zwischen Neonazis aus Hessen und dem Thüringer Unterstützerumfeld des mutmaßlichen NSU-Kerntrios dem Bundestagsuntersuchungsausschuss nicht zur Verfügung gestellt hatte. Katharina König ergänzt: „Wir wissen, dass es eine enge Verbindung zwischen der hessischen und der thüringischen Neonaziszene beispielsweise der beiden Blood&Honour Sektionen gegeben hat“, sagt Katharina König. „Wir gehen davon aus, dass auch der von Andreas T. geführte V-Mann Benjamin G. Kontakte zu Thüringer Neonazis hatte.“
Die drei Parlamentarierinnen kritisieren zudem „die mangelnde Sorgfalt von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt“ im Mordfall Halit Yozgat: „Spätestens nach dem 4.11.2011 – der Selbstenttarnung des NSU – hätten der Generalbundesanwalt und das BKA eine gründliche Auswertung der gesamten Kommunikationsüberwachung von Andreas T. vornehmen müssen,“ sagt Martina Renner. Der Generalbundesanwalt und das BKA müssten jetzt der Öffentlichkeit erklären, warum sie diesen naheliegenden Schritt nicht unternommen hätten und das Versäumte schleunigst nachholen.
„Wir haben große Sorge, dass die Regierungsfraktionen im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss eine umfassende Aufklärung zur Rolle des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz im NSU-Komplex gemeinsam mit der hessischen Landesregierung blockieren“, warnen die drei Parlamentarierinnen. „Damit tritt die schwarz-grüne Landesregierung das Aufklärungsversprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Füßen.“