Die Linksfraktion im Thüringer Landtag zeigt sich erfreut angesichts des Ergebnisses der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Meiningen. Der Thüringer NPD-Landesvorsitzende und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte gegen die dortige Oberbürgermeisterin Katja Wolf geklagt, weil diese bei der Vereidigung auf den Handschlag mit Wieschke verzichtete. Das Verwaltungsgericht erkannte keine rechtliche Pflicht, den NPD-Mann per Handschlag zu verpflichten und lehnte seine Klage formal ab. Bereits am 26. August 2014 hatte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (DS 5/8138) der LINKE-Abgeordneten Katharina König geantwortet, dass die Thüringer Kommunalordnung eine solche Pflicht nicht erkennen lasse. Wörtlich hieß es damals, es werde „seitens der Landesregierung für ausreichend erachtet, wenn das Gemeinderatsmitglied durch ausdrückliche Erklärung bestätigt und bekräftigt, dass es sich der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes des Gemeinderatsmitgliedes bewusst ist und sich zur gewissenhaften Pflichterfüllung bereit erklärt. Eine Verpflichtung im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung setzt danach nicht zwingend einen ‚Handschlag‘ voraus. Eine diesbezügliche Bestätigung der Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder ist lediglich ordnungspolitischer Natur und zieht bei entsprechender Unterlassung weder den Amtsverlust des Gemeinderatsmitgliedes nach sich, noch liegt eine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters vor“. Auch das Gericht bezog sich auf diese Ausführungen. Katharina König erklärt dazu: „Es ist gut, dass nun auch durch ein Gericht Rechtssicherheit dahingehend gegeben wurde, dass Landräte und Bürgermeister in Thüringen keine Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie Neonazis und vorbestraften Volksverhetzern den Handschlag bei der Vereidigung verweigern. Es bleibt zu hoffen, dass auch bei künftigen Wahlen weitere kommunale Parlamente und deren VorsteherInnen mit dieser symbolischen Geste menschenverachtenden Gedankengut und rechten Straftätern die kalte Schulter zeigen.“ Auf die Frage, welche weiteren Städte und Gemeinden auf den Handschlag gegenüber NPD-Vertretern 2014 verzichteten, benannte die Landesregierung die Städte Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie Ebeleben.