PM: Es gibt kein Superrecht des Staates auf Überwachung

katharina_koenig_kleinAls „notwendige und richtige Entscheidung“ bezeichnet die Landtagsabgeordnete Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in Thüringen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der heute die Unzulässigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung festgestellt hat. „DIE LINKE spricht sich bereits seit Jahren gegen die anlasslose Erhebung von Daten im Telekommunikationsbereich aus, weil sie einen übermäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil unsere Gründe für diese Ablehnung als völlig zutreffend bestätigt.“

Das höchste europäische Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung noch einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches bereits vor einigen Jahren die deutsche Umsetzung der Richtlinie für nicht verfassungsgemäß ansah. Dazu Frau König weiter: „Der Europäische Gerichtshof hat in Absatz 65 seiner Entscheidung eine besondere Schwere des Eingriffs in die Grundrechte festgestellt. Das muss jedem politisch Verantwortlichen, der sich bisher noch für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt hat, doch zu denken geben.“

„Nicht nur die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland war problematisch, das ganze Konstrukt einer willkürlichen Datenspeicherung über ausnahmslos jeden, der elektronisch kommuniziert, ist schlichtweg falsch und entspricht nicht einer demokratischen Gesellschaft“, sagt die Abgeordnete und hält eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auch in Zukunft für nicht möglich.

Große Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wie sie Abgeordnete der CDU heraufbeschwören, kann Katharina König mit der Aufhebung der Richtlinie nicht erkennen: „Die Vorratsdatenspeicherung hat sich bisher nicht als notwendiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung erwiesen. Mit dem heutigen Urteil ist aber klar, dass diese Ermittlungsmethode einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt, der mit den Grundrechten nicht vereinbar ist. Deshalb ist die Richtlinie zu Recht aufgehoben worden.“

Auch wenn das Urteil die Tür für neue Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung offen lässt, plädiert König dafür, die Idee endgültig zu begraben: „Es wird Zeit, dass auch hierzulande die Grundrechte aller Menschen wieder ernster genommen werden. Es gibt kein Superrecht des Staates auf Überwachung – auch nicht im Namen der Sicherheit.“

 

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es hier (netzpolitik.org).

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