Im Sommer 2012 sorgte eine geplante Änderung im Jahressteuergesetz 2013 für überregionale Empörung, weil der Verfassungsschutz zukünftig allein über den Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden sollte. Nach umfangreichen Protesten konnte die Gesetzesverschärfung verhindert werden. Doch ein neuer Fall gibt weiter Anlass dazu, den entsprechenden § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung grundsätzlich einer kritischen Überprüfung […]