Aufgrund der defizitären finanziellen Lage Thüringer Kommunen sowie der damit verbundenen Einsparungen, insbesondere im Bereich der so genannten freiwilligen Leistungen, kommt es auch zu Kürzungen der Kinder- und Jugendförderpläne in den Kommunen. Ich frage die Landesregierung:
Mittelabfluss der Richtlinie „Oertliche Jugendfoerderung“
Die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“, welche im Dezember 2005 vom Thüringer Sozialministerium verabschiedet wurde, fasst die Richtlinien Jugendpauschale, Schulsozialarbeit an Berufsschulen, außerschulische Jugendarbeit und andere zusammen. Aus den Mitteln dieser Richtlinie sollen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen der Jugendhilfe umsetzen. Ich frage die Landesregierung: