König-Preuss: „Combat 18“-Verbot belegt fehlende Analyse der Sicherheitsbehörden im Umgang mit neonazistischen Strukturen
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, kritisiert die Umsetzung des am 6.12.2019 erlassenen und im Januar 2020 durchgeführten Verbotes von „Combat 18“.„Aus der mir vorliegenden Verbotsverfügung ergibt sich vor allem, dass es auf Seiten des Bundesinnenministeriums im Vorfeld des Verbotes keine tiefergehende Analyse der rechtsterroristischen Struktur ‚Combat 18’ gegeben hat. Das hat zur Folge, dass das Verbot nicht einmal formal an alle Personen zugestellt wurde, die C18 zugerechnet werden könnten. Ebenso fanden Verflechtungen mit weiteren Strukturen keine Beachtung. Dabei kann man allein aus den in der Verbotsverfügung dargestellten Belegen eine enge Verbindung zwischen der Thüringer Neonazi-Gruppierung ‚Garde 20‘ / ‚Turonen’ und ‚Combat 18‘ ablesen.“
Die Abgeordnete verweist exemplarisch dazu auf zwei Passagen der Verbotsverfügung:
So heißt es in einem Chat am 10.09.2918 zwischen dem als Kopf von „Combat 18“ geltenden Stanley R. und Robin David S.„Ich brauche für den 5./6.10 Security!! Wer kann ? Wäre für Haggy seine Mannen bei Rock gegen Überfremdung .Anreise wäre 5.10… zu sagen ist bindet .. Bitte sofort privat antworte . Danken“ (Fehler im Original)
Am 02.10.2018 kommuniziert David G. mit Stanley R.:„o-DAHLrich: Moin, Ich bräuchte mal bitte von Deinen Leuten Namen, Adressen und Geburtsdaten. Wir weurden erstmal alle auch als Ordner anmelden. Wenn den Bullen jemand nicht passt, werden die schon aussortieren. In Magdala ist die Veranstaltung (…)“. (Fehler im Original)
Bei „Haggy“ handelt es sich um den wegen des Überfalls auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt verurteilten Marcus R., Mitglied der Thüringer Neonazi-Gruppierung „Turonen“, der auf seinem Hinterkopf den Schriftzug „Combat 18“ tätowiert hat und sich schon lange zu der nun verbotenen Struktur bekennt. Er wird jedoch – seitens des Bundesinnenministeriums – nicht als Mitglied von „Combat 18 Deutschland“ gerechnet, das Verbot wurde ihm nicht zugestellt.
Ähnliches gelte laut König-Preuss für die weitere namentlich erwähnte Person, bei der es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Sebastian D. handelt, der als Mitglied der Turonen in die Organisation der großen Rechtsrock-Festivals mit eingebunden war und Teil der militanten Kampfsportszene der Neonazis ist.
Die Abgeordnete erklärt dazu: „Mir ist es unverständlich, wieso es den Sicherheitsbehörden nicht gelingt, diese Verbindung zwischen ‚Combat 18’ und den ‚Turonen’ herzustellen, ‚Combat 18’ nicht analytisch durchleuchtet wurde, nur ein kleiner Teil der Mitglieder das Verbot zugestellt bekam und öffentlich verfügbare Informationen nicht verwertet wurden.“
Bereits Monate im Vorfeld wurde das Verbot von „Combat 18“ angekündigt, so dass die Neonazis sich darauf vorbereiten konnten. Die nun vorliegende Verbotsverfügung belegt vor allem, dass purer Aktionismus wenige Konsequenzen für die Neonazi-Szene hat. Allein die über die antifaschistische Rechercheplattform „EXIF“ veröffentlichten Informationen sind analytisch umfassender und weitreichender als die Inhalte der monatelang vorbereiteten Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern.
König-Preuss hat am 06.04.2020 Anzeige gegen den in Eisenach wohnenden und als Führungsperson von „Combat 18“ geltenden Stanley R. gestellt, da sich aus der Verbotsverfügung ebenfalls ergibt, dass er mehrere Alben der Neonazi-Band „Erschießungskommando“ vertrieb, u.a. das Album, auf dem sich der Titel mit dem Mordaufruf gegen die Abgeordnete und ihren Vater befindet.