62 Organisationen fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld. Vor diesem Hintergrund erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Seit dem 1. Januar dieses Jahres erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld, welches die bisherigen Hartz-IV-Leistungen ablöst. Das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums soll damit für alle in Deutschland lebenden Menschen gewährleistet werden. Grundrechte sind zwar in der Theorie unteilbar, gelten in der Praxis aber nicht gleichermaßen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminium wird in Deutschland nach wie vor aus migrationspolitischen Gründen relativiert. Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz, ein Sonderrecht für geflüchtete Menschen. Das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes unterschreitet das sozialrechtliche Existenzminimum erheblich. Die Regelsätze sind viel niedriger.“
Dass 62 Organisationen, darunter Amnesty International Deutschland e.V, Der Paritätische Gesamtverband, PRO ASYL sowie mehrere Flüchtlingsräte, daher die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld fordern, ist daher mehr als nachvollziehbar. Es ist eine unterstützenswerte Forderung“, so die Abgeordnete weiter.
„Ein Gesetz, welches völlig unzureichende Leistungen festschreibt und mit weiteren ausgrenzenden Maßnahmen, wie dem Arbeitsverbot oder der Unterbringung in Sammelunterkünften, Schutzsuchenden völlig unnötig das ohnehin schon schwere Unterfangen des Ankommens erschwert, zementiert einen Doppelstandard für die Menschenwürde, den es so nicht geben darf. Der Forderung nach dem gleichen Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen ohne diskriminierende Unterschiede schließen wir uns als Linke ausdrücklich an. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft“, so König-Preuss abschließend.