Urteil gegen Neonazi-Kneipe in Kloster Veßra wichtiger Etappensieg

Gasthaus in , Veranstaltungsort für Neonazi-Strukturen

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat die Klage des Südthüringer Neonazis gegen ein Vorverkaufsrecht der Gemeinde Kloster Veßra über die Immobilie „Gaststätte “ abgelehnt. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE: „Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, so zeigt der bisherige Prozess, dass eine Politik der Nadelstiche gegen Neonazis erfolgreich sein kann, indem Verantwortliche schlichtweg alle rechtlich möglichen Mittel ausschöpfen, um extrem rechte Rückzugs- und Trefforte zu vermeiden oder zu unterbinden. Ob Umweltrecht, Brandschutz oder Denkmalrecht, jeder Strohhalm sollte ergriffen werden, um zu vermeiden, dass Neonazis wie in Kloster Veßra aus der ganzen Republik für Konzerte anreisen oder dass Neonazis wie Ballstädt eine Dorfgesellschaft in Angst versetzen und Einwohner teils gefährlich verletzen.“

Das Verwaltungsgericht hatte bestätigt, dass das Gebäude in Kloster Veßra historisch bedeutsam ist und damit auch Einschätzungen eines Denkmalschutzexperten recht gegeben. Auch wenn Frenck nun ankündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht die Entscheidung anzufechten, sei dies ein Etappensieg. König-Preuss: „Andere Kommunen können sich daran ein Beispiel nehmen. Der Fall zeigt: Die Mühen und auch langwierige Verfahren können sich lohnen. Das Innenministerium ist in der Verantwortung, Thüringer Kommunen beratend zur Seite zu stehen und diese bei entsprechenden Verfahren mit Knowhow und Ratschlägen zu entlasten, um Ansiedlungen weiterer extrem rechter Immobilien möglichst zeitnah zu vermeiden und bestehende Rückzugsräume entsprechend der gesetzlichen Spielräume einzudämmen.“

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